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Geschädigter rührt sich nach Unfall nicht

 
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 17:48    Titel: Geschädigter rührt sich nach Unfall nicht Antworten mit Zitat

A rammt auf einem Parkplatz ein Kfz leicht, ein Schaden ist erkennbar, wenn auch nur bei genauem Hinsehen. Zeugen gibt es nicht. A wartet geraume Zeit am Unfallort, ob der Fahrer des Kfz erscheint - tut er nicht, auch nicht nach längerem Warten. Da nicht sicher ist, ob der Fahrer überhaupt noch mal auftaucht, ruft A bei der Polizei an, um den Unfall zu melden. Polizei sagt zu, eine Streife zu schicken. Als diese auch nicht auftaucht, ruft A erneut bei der Polizei an. Daraufhin wird ihm gesagt, daß mit der Streife nicht mehr zu rechnen ist, A solle nach Hause fahren. Er hinterläßt Anschrift und Telefonnummer bei der freundlichen POM im Revier.

Angenommen, der Fahrer des Kfz meldet sich nicht und zeigt den Schaden nicht an.

Gibt es hier ein weiteres procedere? Muß A mit einem Bußgeldverfahren rechnen, obwohl die Polizei nicht am Unfallort war und die Angaben zu dem Vorfall nur telefonisch von A erhalten hat? Daß A den Unfall verursacht hat und am gegnerischen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, ist ohne Zweifel.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

A ist seiner Pflicht nachgekommen. Er hat der Polizei den Unfall gemeldet. Wenn der Geschädigte sich nicht meldet, dann sollte es das für A gewesen sein.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie soll A beweisen, dass er bei der Polizei angerufen hat?
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Und wie soll A beweisen, dass er bei der Polizei angerufen hat?
Zitat:
Daraufhin wird ihm gesagt, daß mit der Streife nicht mehr zu rechnen ist, A solle nach Hause fahren. Er hinterläßt Anschrift und Telefonnummer bei der freundlichen POM im Revier.


Wenn A clever war, hat er/sie den Namen der netten POMin notiert!
Ausserdem stellt sich die Frage nicht, solange sich der/die Geschädigte nicht meldet und auch keine Anzeige wegen unerlaubten entfernens vom Unfallort macht.
Namen und Anschrift hat A ja auch bei der Polizei hinterlassen. Es sollte also doch nicht allzu schwer nachvollziehbar sein.
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Causten
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Will ja nichts unterstellen, aber das wird wohl die Ausrede sein. Lachen
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Causten hat folgendes geschrieben::
Will ja nichts unterstellen
Warum tun Sie's dann? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Wenn A clever war, hat er/sie den Namen der netten POMin notiert!

Klar ist A clever! Winken

Mir ging es vorliegend gar nicht um die Unfallflucht, den Vorwurf schließe ich mal aus. M. E. hat A sich da ja korrekt verhalten. Mir ging es vielmehr um den Unfall an sich. Stellt andere Autos anfahren keine Owi dar?

Wir können es ja mal theoretisch machen: Wenn die Polizei ausschließlich (keine Zeugen, Geschädigter erstattet keine Anzeige) durch die Angaben des Schädigers von einer Owi / Straftat erfährt - wie würde sie hier weiter verfahren?
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Stellt andere Autos anfahren keine Owi dar?

Doch, das tut es. Und diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
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Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Stellt andere Autos anfahren keine Owi dar?

Doch, das tut es. Und diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

O.k., so war mir auch.

Aber wie funktioniert das nun konkret? Schließlich gibt es keine Zeugen, nicht mal die sonst üblichen PMs und POMs.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::


Aber wie funktioniert das nun konkret? Schließlich gibt es keine Zeugen, nicht mal die sonst üblichen PMs und POMs.


Hat A nicht Name und Anschrift bei der Polizei hinterlassen?
Somit wäre die nette POMin Zeugin der Selbstbelastung! Teufel-Smilie

Ich vermute mal so ins Blaue hinein, dass diese den Vorfall an die Bußgeldstelle weiterleiten! Auf den Arm nehmen
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

A hat doch die Polizei angerufen und über die Ordnungswidrigkeit informiert. Das sollte wohl ausreichend sein.

In der Praxis ist es aber wohl meistens so, daß in Fällen, wo Fahrer keine Unfallflucht begehen sondern die Polizei rufen, diese im Rahmen ihres Ermessens von einer Verwarnung absieht.
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Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kann also so oder so ausgehen. Auf den Arm nehmen Dann schau'n mer mal, was passiert.

Danke!
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

A wird mit keinem Verwarngeldangebot rechnen müssen. Jens L hat absolut recht, bei Personen die sogenannte Parkrempler die sie verursacht haben selbst der Polizei melden, sehen die Polizisten in 99,9% aller Fälle von der Erhebung eines VG's ab.
Wenn die Person dann sogar noch selbstständig auf die Wache kommt, dürfte der Prozentsatz wesentlich höher liegen... Cool
Ich kenne keinen Polizisten, der da ein VG nehmen würde.
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