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penny24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 15:40    Titel: Inkasso schreiben Antworten mit Zitat

Hallo
Inkasso schreibt einen Brief das sie beauftragt wurden eine bestimmte Summe ein zu treiben.
Diese Summe hatte auch gestimmt. Da aber keine Kopie der Vollmacht bei war hatte ich dem Unternehmen geschrieben das sie mir diese erstmal zu schicken sollte. Hatte dann natürlich gleich den betrag an die Firma überwiesen die das Inkasso unternehmen beauftragt hatte.
Nun möchte die Inkassofirma natürlich Ihr kosten noch von mir bezahlt haben und drohen mit einem Schufa eintrag? Ist diese drohung rechtens? Des weiter führen sie in Ihrer Inkassorechnung extra Kontoführungsgebühren auf. Diese sind doch normal schon in den kosten mit drin oder? Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Alles zahlen oder warten bis sie einen Mahnbescheid über Ihr Kosten veranlassen?
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung die nicht immer richtig sein muß.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, müssen Sie sowohl für Verzugszinsen als auch für etwaige Mahngebühren aufkommen.
Sie könnten bestenfalls bei der Höhe der Gebühren ansetzen, wenn diese zu hoch gegriffen sind.
Zu Verzugszinsen siehe auch http://basiszinssatz.de/

Die sonstigen Kostenpositionen aus dem Inkasso ließen sich nur bei näherer Betrachtung der Aufstellung beurteilen (und würde von unterschiedlichen Personen auch unterschiedlich beurteilt).
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen den Auskunfteien gemeldet werden
ICH würde gegenüber dem Inkassobüro deshalb der Restforderung widersprechen
und die kommenden 2 bis 3 Mahnbriefe auf mich herabregnen lassen.
Einem Mahnbescheid wg Inkassogebühren eines ext beauftragten IB würde ich vollumfänglich widersprechen
Ich bin mit dieser Verfahrensweise immer gut gefahren.
Die vom Gläubiger berechneten Zinsen sowie internen Mahngebühren habe ich allerdings immer zusätzlich mit der Hauptforderung überwiesen.
Es gibt bekanntermasen unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema hier im Forum.
Kommt auch auf das Nervenkostüm an
Will man schnell Ruhe und hat keinen " Bock " auf Bausteinmahnbriefe und schlechtbezahlte Call Agenten (Telefon Inkasso) dann wäre evtl die Ktoführungsgebühren abziehen und zahlen angesagt

lg
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Bin klein und gemein
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte noch ein aktuelles urteil nachschieben :
Landgericht Berlin Beschluss vom 15.01.2009 – 9 O 21/09
Inkassofirma muss Eintrag im Datenbestand der SCHUFA Holding AG widerrufen

lg
_________________
Bin klein und gemein
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