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Verfasst am: 31.01.09, 19:40 Titel: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklassen
Hallo zusammen,
ich möchte Euch um eine Einschätzung für den folgenden Fall bitten:
Ehepaar trennt sich (Beginn Trennungsjahr) am 02.01.2008.
Mann hat Lohnsteuerklasse 5, arbeitet aber nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern hat einen "500 EUR Job" (Niedriglohn- bzw. Midi-Job in Anlehnung an einen 400 EUR Job).
Frau hat Lohnsteuerklasse 3, arbeitet auf bei einem Vollzeit-Job auf Lohnsteuerkarte.
- Wird das Ehepaar standardmäßig 2008 zusammen veranlagt (war bisher immer so)?
- Angenommen die Frau beantragt für 2008 die getrennte Veranlagung. Wird sie dann nach Lohnsteuerklasse 3 oder als Single (Lohnsteuerklasse 1 oder 2) abgerechnet?
Verfasst am: 01.02.09, 13:21 Titel: Re: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklasse
Udo1234 hat folgendes geschrieben::
- Wird das Ehepaar standardmäßig 2008 zusammen veranlagt (war bisher immer so)?
Standardmäßig wird niemand irgendwie veranlagt, dass beantragt der Steuerpflichtige selbst mit dem Kreuzchen in der Erklärung...
Zitat:
- Angenommen die Frau beantragt für 2008 die getrennte Veranlagung. Wird sie dann nach Lohnsteuerklasse 3 oder als Single (Lohnsteuerklasse 1 oder 2) abgerechnet?
Ja.
Getrennte Veranlagung heißt zwei verschiedene Steuererklärungen- und der Verzicht aufs Ehegattensplitting.
Dadurch entstehen der Frau allerdings Nachteile, da sie durch das Splitting beim Einkommen des Mannes Vorteile hätte- eine zu erwartende Steuererstattung steht allerdings beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu,
Verfasst am: 01.02.09, 13:57 Titel: Re: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklasse
Danke Dir für Deine Antwort!
häschen hat folgendes geschrieben::
Udo1234 hat folgendes geschrieben::
- Wird das Ehepaar standardmäßig 2008 zusammen veranlagt (war bisher immer so)?
Standardmäßig wird niemand irgendwie veranlagt, dass beantragt der Steuerpflichtige selbst mit dem Kreuzchen in der Erklärung...
Ich dachte, dass das FA z.B. standardmäßig zusammen veranlagt und nur auf Antrag getrennt. Wieder etwas gelernt.
häschen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
- Angenommen die Frau beantragt für 2008 die getrennte Veranlagung. Wird sie dann nach Lohnsteuerklasse 3 oder als Single (Lohnsteuerklasse 1 oder 2) abgerechnet?
Ja.
Getrennte Veranlagung heißt zwei verschiedene Steuererklärungen- und der Verzicht aufs Ehegattensplitting.
Dadurch entstehen der Frau allerdings Nachteile, da sie durch das Splitting beim Einkommen des Mannes Vorteile hätte- eine zu erwartende Steuererstattung steht allerdings beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu,
Ich bin in dem ganzen Thema leider nicht besonders fit, daher möchte ich nochmal nachfragen, ob ich alles so richtig verstanden habe.
Die Frau lässt es am besten bei gemeinsamer Veranlagung für 2008, da sie sonst als Single mit Lohnsteuerklasse 1 oder 2 und ohne Ehegattensplitting abgerechnet wird.
Bei getrenter Veranlagung müßte sie wegen der neuen Lohnsteuerklasse 1 oder 2 einiges an Steuern nachzahlen.
Verfasst am: 01.02.09, 17:37 Titel: Re: Veranlagung zur Steuer im Trennungsjahr und Steuerklasse
Udo1234 hat folgendes geschrieben::
Mann hat Lohnsteuerklasse 5, arbeitet aber nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern hat einen "500 EUR Job" (Niedriglohn- bzw. Midi-Job in Anlehnung an einen 400 EUR Job).
Frau hat Lohnsteuerklasse 3, arbeitet auf bei einem Vollzeit-Job auf Lohnsteuerkarte.
Bei einem mehr als gerinfügigen Job (mehr als 400,01 € mtl.) ist Lohnsteuer und SV zu berechnen. Also müsste hier auf jeden Fall bei Steuerklasse 5 Lohnsteuer bezahlt worden sein?
Ich dachte, dass das FA z.B. standardmäßig zusammen veranlagt und nur auf Antrag getrennt
Das ist auch so!
Das stimmt so nicht ganz- das FA geht zwar grundsätzlich davon aus, dass Eheleute zusammen veranlagt werden- getrennte Veranlagung ankreuzen ist kein Antrag...
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