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Elternunterschrift auf Zwischenzeugnis

 
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 11:15    Titel: Elternunterschrift auf Zwischenzeugnis Antworten mit Zitat

Moin,

mal 'ne grundsätzliche Frage:

Welche rechtliche Qualität hat eigentlich das Zwischenzeugnis?

Und weiter: Was bestätigen die Eltern mit ihrer Unterschrift unter dem Zeugnis (nicht nur Zwischenzeugnis). Meines Erachtens dürfte es sich dabei nur um die Bestätigung der Kenntnisnahme handeln.

Konkreter Fall dazu aus einem hessischen Gymnasium, 6. Klasse: Kind bringt eine Note in einem Fach nach Hause, die die Eltern für klärungsbedürftig halten. Papa unterschreibt dem Sprößling das Zeugnis und meldet in der Schule Gesprächsbedarf mit dem entsprechenden Fachlehrer an. Mama ist stinkesauer und meint, mit der Unterschrift habe Papa die Note bereits akzeptiert.

Das hält Papa für Blödsinn, da es sich beim Zwischenzeugnis eh 'nur' um eine 'Zustandsmeldung' zur Information der Eltern handele und die Unterschrift lediglich bestätige, dass der Sprößlimg seinen Eltern das Ding auch gezeigt hat.

Wer hat Recht?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Lalaith
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 51
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Auf dem hessischen Grundschulzeugnis meiner Tochter steht über dem Feld für die Unterschrift der Eltern "Kenntnis genommen". Da steht nicht "Zustimmung erteilt". Also wird mit der Unterschrift auch nicht zugestimmt.
_________________
- Lalaith
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gegen jedes Zeugnis kann Widerspruch eingelegt werden. Mit Rechtsmittelbelehrung, in der dort angegebenen Frist sonst binnen ein Jahr.
Meine Meinung als Juristischer Laie.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde voraussetzen, dass ein Zeugnis einen Verwaltungsakt darstellt. Wo aber ist - insbesondere bei einem Zwischenzeugnis - der Regelungsgehalt?
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wage mich jetzt als juristischer Laie auf ganz dünnes Eis.
Meiner Meinung nach ist ein Zeugnis ein Verwaltungsakt, da das Zeugnis ja eine Außenwirkung hat. Deswegen gibt es ja auch die Zeugnis Konferenzen.
Die Schule ist ja auch eine Behörde.
Bitte Korrigieren, wenn ich das Falsch sehe.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper schrieb:
Zitat:
Das hält Papa für Blödsinn, da es sich beim Zwischenzeugnis eh 'nur' um eine 'Zustandsmeldung' zur Information der Eltern handele und die Unterschrift lediglich bestätige, dass der Sprößlimg seinen Eltern das Ding auch gezeigt hat.

Wer hat Recht?

Papa - und er liefert auch die zutreffende Begründung. Man ist im Übrigen auch verpflichtet, die Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

Hallo heini,
wenn Sie unter dem Eis wieder aufgetaucht sind, sollten Sie bei einem heißen Tee ´mal einen Blick hierauf werfen: Winken
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=136787&highlight=

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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