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Eiskratzen bei laufendem Motor: Anzeige
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cliffmc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 08:05    Titel: Eiskratzen bei laufendem Motor: Anzeige Antworten mit Zitat

Lassen wir das Geschehene zufällig in EM bei FR im Breisgau spielen...

In einer Reihenhaussiedlung kratzt am Sonntag um 10:Uhr Herr B sein Auto frei.
Er hat eine Front-/Heckheizung, die nur mit lfd. Motor funktioniert.
Der Motor läuft ca. 1 min. In dieser Zeit befreit Herr B. sein Auto
fahrbereit vom Eis und fährt mit der GAttin zum Fitness.

Nachbar Herr G. geht darauf zum Ordnungsamt.

Herr B. erhält einen OWI, worin steht , dass er
"§18 Pol.gesetz i.V.m. §4 Abs.1 Nr.1, §31 Abs. 1 Nr. %.1 und Abs. 3 Polzeiumweltschutzverordnung der Stadt EM"
verletzt hat (...unnötiges LAufenlassen von KfZ-Motoren...).

Beweismittel: Zeuge ist Herr G.

Bußgeld 20€.

Herr B. braucht Euren Rat.

Vielen Dank.

Viele Grüße
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlen! Und nächstes mal erst kratzen, dann einsteigen, Fenster runter und losfahren.

Abgesehen davon, dass es niemand schafft, innerhalb einer Minute das Auto eisfrei zu kratzen, ist es verboten, den Motor dabei laufen zu lassen. Die Tatsache, dass Herr B angeblich den Motor nur eine Minute hat laufen lassen (was mit Wahrscheinlichkeit eine falsche Wahrnehmung des Herrn B. ist), weiß er offenbar ganz genau, dass es verboten ist. Außerdem beeinträchtigt das die Lebensdauer von Motor, Vergaser und noch so ein oder zwei Teile des Wagens.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Abgesehen davon, dass es niemand schafft, innerhalb einer Minute das Auto eisfrei zu kratzen, ist es verboten, den Motor dabei laufen zu lassen.


Ist es das wirklich?

Zitat:
Außerdem beeinträchtigt das die Lebensdauer von Motor, Vergaser und noch so ein oder zwei Teile des Wagens.


Also sollten wir das Auto zukuenftig schieben?
Obwohl, selbst dann muss bremsen, lenken etc, und das beeintraechtigt die Lebenszeit von ein oder zwei Teilen des Wagens. Mit den Augen rollen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Herr B. erhält einen OWI, worin steht , dass er
"§18 Pol.gesetz i.V.m. §4 Abs.1 Nr.1, §31 Abs. 1 Nr. %.1 und Abs. 3 Polzeiumweltschutzverordnung der Stadt EM"
verletzt hat (...unnötiges LAufenlassen von KfZ-Motoren...).


Hallo,

mal abgesehen davon, dass so etwas wohl tatsächlich nur im Ländle angezeigt würde,

wo steht denn per se, dass jedes Laufenlassen des Motors verboten ist?

Ich lese nur von unnötigem, und wie will das ein Zeuge (möglicherweise der noch versteckt hinter der Küchengardine) beurteilen?

Man möge doch mal als Ordnungsamt die Rechtfertigung des Fahrers widerlegen:

Es war kein unnötiges Laufenlassen, der Zeuge hat gelogen PUNKT.


Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dass so etwas wohl tatsächlich nur im Ländle angezeigt würde,

Denk ich doch einmal nicht.

Zitat:
Es war kein unnötiges Laufenlassen, der Zeuge hat gelogen PUNKT.

Aber der Mensch, der den Motor laufen lassen hat, hat doch zugegeben, dass er in während des Kratzens hat laufen lassen. Also unnötig. Wo ist da das Problem?

#Dummerchen
Zitat:
Ist es das wirklich?

Ja, das ist so.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

gargamel111 hat folgendes geschrieben::
Wo ist da das Problem?

Das Problem ist, was als unnötig angesehen wird und was nicht. Das Ordnungsamt muss nachweisen, dass das Laufenlassen des Motors unnötig war.


gargamel111 hat folgendes geschrieben::

#Dummerchen
Zitat:
Ist es das wirklich?

Ja, das ist so.

Woraus ergibt sich das? Irgendwelche Urteile oder Definitionen für unnötig im Zusammenhang mit dem (ich glaube) §30 StVO??
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:44    Titel: Rücksichtnahme ist anscheinend ein Fremdwort. Antworten mit Zitat

Schauen wir doch mal in §1 der StVO

Dort steht:
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Damit halte ich das unnötige Laufenlassen eines Motors für eine vermeidbare Belästigung. Egal ob für 30 Sekunden oder 1 Minute. Motoren sind unmittelbar nach dem Starten fahrbereit. Also Strafe bezahlen und das nächste mal vor dem Starten alle Scheiben von Eis und Schnee freimachen, so das keine Sichtbehinderung vorliegen kann.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Herr B. erhält einen OWI, worin steht , dass er
"§18 Pol.gesetz i.V.m. §4 Abs.1 Nr.1, §31 Abs. 1 Nr. %.1 und Abs. 3 Polzeiumweltschutzverordnung der Stadt EM"
verletzt hat (...unnötiges LAufenlassen von KfZ-Motoren...).
Hallo,
Es war kein unnötiges Laufenlassen, der Zeuge hat gelogen PUNKT.
Grüße
Ronny Winken

http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/umwelt/umwelt/aufgaben-laufenlassen-von-motoren.html

Es geht also nicht nur um die lStraßenverkehrsordnung, sondern auch um § 15 (1) Nr. 2 Landes-Immissionsschutzgesetz.

Und: "Der Zeuge hat gelogen", ist auch etwas dreist Winken
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

§ 30 StVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare
Abgasbelästigungen verboten
. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig
laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und
Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch
belästigt werden.

Und vermeidbare Abgasbelästigungen sind u.a. das Laufenlassen des Motors während der Befreiung der Scheiben von Eis.
Jedem Kritiker dieser Regel sollte sich mal vorstellen, wie es sich darüber ärgert, wenn der werte Herr Nachbar am frühen Morgen einen Diesel unter seinem Schlafzimmerfenster laufen läßt.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Tehlak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::

Jedem Kritiker dieser Regel sollte sich mal vorstellen, wie es sich darüber ärgert, wenn der werte Herr Nachbar am frühen Morgen einen Diesel unter seinem Schlafzimmerfenster laufen läßt.


Das müssen meine Nachbarn aber durchausm, also sich dadrüber ärgern. Denn selbst wenn ich den Wagen vorher freikratze, muss ich den Motor sicher 3-4 Minuten laufen lassen, bis die Lüftung genug Kraft hat, bei kalten Temperaturen die Frontscheibe soweit freizupusten, das die Atemluft nicht sofort wieder gefriert.

Fällt das dann auch da drunter? Weil das ist nicht unnötig.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jedem Kritiker dieser Regel sollte sich mal vorstellen, wie es sich darüber ärgert, wenn der werte Herr Nachbar am frühen Morgen einen Diesel unter seinem Schlafzimmerfenster laufen läßt.


öhmmmm,

Zitat:
In einer Reihenhaussiedlung kratzt am Sonntag um 10:Uhr Herr B sein Auto frei.


ist nicht frühmorgens , oder?


@ Questor:

Das unvollständige Zitat verzerrt meine Aussage , das ist nicht ok.

Meine Aussage war die:



Zitat:
wo steht denn per se, dass jedes Laufenlassen des Motors verboten ist?

Ich lese nur von unnötigem, und wie will das ein Zeuge (möglicherweise der noch versteckt hinter der Küchengardine) beurteilen?

Man möge doch mal als Ordnungsamt die Rechtfertigung des Fahrers widerlegen:

Es war kein unnötiges Laufenlassen, der Zeuge hat gelogen PUNKT.


Wenn der Fahrer genau das schreibt:

Es war nicht unnötig.

Der Zeuge hat gelogen.

Was bitteschön will das Ordnungsamt dem entgegenhalten.....

Die Feststellung ob das Laufenlassen des Motors just an diesem Morgen und just an diesem Ort nötig oder unnötig war, ist eine Tatsachenfeststellung. Die kann nur anhand der konkret festgestellten Umstände getroffen werden.

Die muß das Ordnungsamt treffen und nicht der Zeuge der die Sache zur Anzeige bringt.

Und da kann sich das Ordnungsamt schwer auf den "Sachverstand" des Zeugen stützen....

Grüße
Ronny Winken
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Ich lese nur von unnötigem, und wie will das ein Zeuge (möglicherweise der noch versteckt hinter der Küchengardine) beurteilen?


Die Scheiben können auch freigekratz werden ohne dass der Motor läuft!
Somit ist das Starten und Laufenlassen des Motors unnötig.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

*ketzermodusan*
Lustig, für Benzin haben Autofahrer hunderte von Euronen übrig im Monat. Aber ein Garagenplatz ist ihnen zu teuer....... Geschockt
*ketzermodusaus*
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Lama77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Tehlak hat folgendes geschrieben::
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::

Jedem Kritiker dieser Regel sollte sich mal vorstellen, wie es sich darüber ärgert, wenn der werte Herr Nachbar am frühen Morgen einen Diesel unter seinem Schlafzimmerfenster laufen läßt.


Das müssen meine Nachbarn aber durchausm, also sich dadrüber ärgern. Denn selbst wenn ich den Wagen vorher freikratze, muss ich den Motor sicher 3-4 Minuten laufen lassen, bis die Lüftung genug Kraft hat, bei kalten Temperaturen die Frontscheibe soweit freizupusten, das die Atemluft nicht sofort wieder gefriert.

Fällt das dann auch da drunter? Weil das ist nicht unnötig.


Das sehe ich genauso.... Wenn ich mich bei Minustemperaturen in meinem Wagen befinde beschlägt die Scheibe sofort von innen. Da muss ich dann die Lüftung und heizbare Heckscheibe anmachen, und die brauchen 2 Minuten. In der Zeit gehe ich dann draußen ratzen (stört aber keinen, weil a) wohne nicht im Ländle und b) keine unmittelbaren Nachbarn Winken ).

Das Lama
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Häschen:

ich will nicht technisch werden, aber wir hatten in dieser republik mal wieder einen sehr kalten Winter.

da nützte das alleinige Freikratzen von aussen überhaupt nichts, weil hernach der Atem innen an der minus 20 Grad kalten Scheibe gefror. Das ist mir sogar unter dem Carport parkend und relativ geschützt stehend passiert.

Und dieses Problem schaffst Du nur aus der Welt wenn der Atemluft eine vorgewärmte Scheibe und eine etwas angewärmte Heizung entgegenwirken kann. Das geht nunmal nicht anders und sollte auch von einem Sonntagmorgensumzehnnochimbettlieger einfach hinzunehmen sein.

Zitat:
Aber ein Garagenplatz ist ihnen zu teuer.......


wie gesagt, (m)ein Carport ist fast eine Garage.

Gleichwohl macht dein Einwand aus dem Laufenlassen kein UNNÖTIGES.....

Grüße
Ronny Winken
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Zuletzt bearbeitet von Ronny1958 am 02.02.09, 13:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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