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Kontopfändung und Kindesunterhalt

 
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huhn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:34    Titel: Kontopfändung und Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat eine Kontopfändung. an Einkünften hat A jeweils am 1ten 150 Euro Kindesnterhalt vom Exmann. Tituliert. Und am 15ten Kindergeld.
A versucht diese Pfändung monatlich in kleinen Beträgen abzuzahlen.
Jetzt wollte A die 150Euro abheben und da sagte man A, solange sie keinen Tiltel gesehen haben zahlen sie nicht aus. Geholt gezeigt. Nein auf einmal reicht der auch nicht mehr A soll zum Gericht und einen Pfändungsschutz beantragen.
A dachte immer das Kindesunterhalt NICHT gepfändet werden dürfte?

Hat jemand einen Tip für A? Zwei Jahre lief alles ohne Probleme und nu auf einmal geht nichts mehr?
Danke im Vorraus
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Trotz vorliegender Kontopfändung sind Sozialleistungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften dem Kunden auszuzahlen. Grundlage bildet § 55 SGB, nach dem Sozialleistungen (z. B. gesetzliche Rente, ALG, Sozialhilfe, Kindergeld) innerhalb von sieben Kalendertagen nicht pfändbar sind.

Zuweisungen von Privatpersonen mit dem Verwendungzweck "Unterhalt" sind keine Sozialleistungen nach § 55 SGB.

Somit hat die Bank (was den Unterhalt angeht) mit Ihrem Verhalten Recht.

Grüße,

Doc Schnaggls Winken
_________________
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huhn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Doc_Schnaggls aber es ist doch ein Unterhaltstitel da. Und das Geld ist ja nicht für die Mutter sondern für die Kinder. Ist es dann nicht egal ob es von einer staatlichen Stelle kommt oder vom Vater des Kindes? Der KV überweist es ja nicht weil er so nett ist sondern weil er dazu verpflichtet wurde.

Noch eine Frage, da das Kind bald 18 wird, kann die KM den KV bitten das er den Betrag auf das Konto des Kindes überweist? Oder kann die Bank der KM und dem Kind dann einen Strick raus drehen. Der KV würde dann nicht Unterhalt schreiben sondern Taschengeld oder was weiß ich.

LG
huhn
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