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Verfasst am: 02.02.09, 14:27 Titel: Wann ist ein Computer neu?
Wenn Unternehmer (U) sich ein neues "Dings" kauft, dann muss er das ja, wenn es über 400€ kostet über einen längeren Zeitraum abschreiben.
Aber was ist nun, wenn ein Computer kaputt gegangen ist? U kann ja das Gehäuse zur Reparatur bringen und viele Teile auswechseln lassen, dann wäre das eine Reparatur. Andererseits, wenn das Gehäuse defekt wäre, könnte er sich ein neues Gehäuse kaufen und die Einzelteile dort unterbringen.
Wann handelt es sich bei einem Computer um eine Neuanschaffung (mit Abschreibung) und wann ist es eine Reparatur, die sofort in die Bücher eingetragen werden kann und ein ganz normaler Aufwand ist?
Zunächst einmal gibt es nicht mehr die klassische GWG-Zone von 60,- bis 410,- .
Im Anschaffungskostenbereich von 150,- bis 1000,- (netto zzgl. MwSt.) handelt es sich um ein GWG, dass über die GWG-Pool-Regelung über fünf Jahre abgeschrieben werden muss.
Eine Neuanschaffung ist... eine Neuanschaffung. Und zwar einer kompletten, für sich allein stehend nutzbaren Einheit. Ergänzungen und Nachrüstungen stellen keine Neuanschaffung dar, könnten also direkt in die Kosten gebucht werden, auch wenn der Preis über EUR 149,99 lag. Sie könnten aber auch dem Anlage-Wert hinzuaddiert werden und mit ihm abgeschrieben werden.
Kompliziert wird es, wenn die Abschreibung eines GWG bereits begonnen hat und dann noch weitere - erhebliche - Komponenten angebracht werden. Ein schönes Beispiel ist der Monitor, der ein Jahr später ersetzt wird.
Und hier gebe ich ab an jemanden, der sich kompetent dafür hält (ich müsste selber erst mal ein bisschen kramen).
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