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recht.de :: Thema anzeigen - Alkohol und Tabak erst ab 18, wo steht das?
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Alkohol und Tabak erst ab 18, wo steht das?

 
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Megazicklein
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 124
Wohnort: Baden Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:37    Titel: Alkohol und Tabak erst ab 18, wo steht das? Antworten mit Zitat

Hallo,

bräuchte bitte mal eure Hilfe.

Ich suche das Jugendschutzgesetz in dem steht, das Tabak erst ab 18 ist und Alkohol ebenfalls. Die die ich finde, da steht es ab 16 Jahren drin.

Wie sieht das aus mit Bier und Sekt??? Ab wann darf dies gekauf werden?

Danke,
liebe Grüße
Claudia
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die ausnahmsweise Erlaubnis von Bier , Wein und Sekt ergibt sich aus § 9 JuSchG:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

das Rauchverbot und das Verbot der Abgabe von Tabak ergibt sich aus § 10 JuSchG:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

Kinder und Jugendlich im Sinne des JuSchG sind Personen unter 18, siehe dazu den § 1 JuSchG.

Das Gesetz steht aktuell in seiner ganzen Vielfalt bei Juris zur Verfügung.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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