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Verfasst am: 30.01.09, 11:38 Titel: Kein Testament - was können wir noch machen?
Die Grossmutter meines Lebensgefährten starb vor Kurzem. Vor ihrem Tod sagte sie uns und auch anderen Personen, dass die Zukunft meines LG durch sie abgesichert wurde, sodass er in Ruhe sein Studium machen könne und O-Ton:"Sich um seine Finanzen keine Sorgen mehr machen müsse:" Ihrem eigenen Sohn wollte sie nur ihr Haus vermachen und ihren Anteil an seinem Haus. Auto und Konten sollten auf meinen Lebensgefährten laufen, für die Zeit, die sie vor ihrem Tod im Krankenhaus verbrachte, übergab sie ihm eine Kontovollmacht für ihre Konten. Nun ist sie verstorben und es gibt wohl kein Testament, bzw. es lässt sich keines nachweisen oder nachvollziehen ob es eines gibt. Der Vater meines LG hat das gesamte Erbe an sich gerissen und weigert sich, auch nur einen Cent davon abzugeben - da es ja kein Testament gibt und er dadurch laut Gesetz Alleinerbe ist.Zwei Tage nach ihrem Tod wurde mein LG vom Anwallt seines Vaters aufgefordert, die Kontovollmacht abzugeben...
Nun ist die Frage - wie können wir herausfinden, ob es doch ein Testament gibt? Kann man sich da irgendwo hinwenden? Was ist, wenn der Vater meines LG das Testament vernichtet hat (was ja derzeit nicht beweisbar ist...)? Können wir dieses Erbe anfechten, da die Dame vor ihrem Tod mehreren Personen erzählte, dass mein LG nach ihrem Tod abgesichert wäre? Mein LG hat ein SChriftstück, auf welchem sie vor ihrem Tod schrieb, ihn während der Studienzeit zu unterstützen....hat das nun noch irgendeinen Bestand? Wie sieht es mit dem Pflichtteil aus, hat mein LG wenigstens hier einen Anspruch und wie hoch wäre der - prozentual gesehen?
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
wenn kein Testament nachweisbar ist, dann erbe der Sohn.
Der LG hat als Enkel keinerlei Ansprüche, auch keinen Pflichtteilanspruch.
Die Kontovollmacht ist zurückzugeben und es dar keinesfalls was abgehoben werden.
Gruß roni
hab das bei uns im Verwandtenkreis auch schon mehrmals erlebt, dass Omas sagen für dich ist gesorgt und haben eben kein Testament gemacht.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 30.01.09, 17:55 Titel: Re: Kein Testament - was können wir noch machen?
Pocoya hat folgendes geschrieben::
Mein LG hat ein SChriftstück, auf welchem sie vor ihrem Tod schrieb, ihn während der Studienzeit zu unterstützen....hat das nun noch irgendeinen Bestand?
Es wäre möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich, dass sich aus diesem Schriftstück eine von der Verfasserin übernommene Verpflichtung zu einer Leistung an den Empfänger des Schriftstücks ergeben könnte. Um das festzustellen, könnte sich der Empfänger juristisch beraten lassen.
Gegebenenfalls könnte der Erbe verpflichtet sein, die Leistung noch zu erbringen, soweit sie nicht schon von der Verfasserin des Schriftstücks erbracht worden ist.
Nun ist die Frage - wie können wir herausfinden, ob es doch ein Testament gibt?
Ein privatschriftliches Testament kann überall sein. Das ist eben der Vorteil eines notariellen Testaments - das kann nicht einfach verschwinden.
[QUOUTE]Kann man sich da irgendwo hinwenden?[/QUOTE]
Nein, falls es ein notarielles Testaments gibt, wird dieses auch eröffnet.
Wenn jeman ein privatschriftliches Testament verschwinden lassen würde...
Zitat:
Was ist, wenn der Vater meines LG das Testament vernichtet hat (was ja derzeit nicht beweisbar ist...)?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
Zitat:
Können wir dieses Erbe anfechten, da die Dame vor ihrem Tod mehreren Personen erzählte, dass mein LG nach ihrem Tod abgesichert wäre?
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 30.01.09, 22:55 Titel: Re: Kein Testament - was können wir noch machen?
Pocoya hat folgendes geschrieben::
Nun ist die Frage - wie können wir herausfinden, ob es doch ein Testament gibt? Kann man sich da irgendwo hinwenden?
Hierzu muss man folgendes wissen (mal kurz für Normalfälle aufgezeigt):
Ein privatschriftliches Testament kann auch in die gerichtiche Verwahrung gegeben werden. Hier können mehrere Gerichte Verwahrgerichte sein, z.B. Urlaubsort, Kurort, aktueller und/oder früherer Wohnort usw.
Das Nachlaßgericht, dass die Verfügung von Todes wegen in Verwahrung nimmt, unterrichtet hiervon das Geburtsstandesamt des Testators. Liegt der Geburtsort außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, wird die Hauptkartei für Testamente bei dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin unterrichtet.
Der Standesbeamte, der den Sterbefall beurkundet, unterrichtet das Geburtsstandesamt bzw. die Hauptkartei für Testamente. Wird die Nachricht über die Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen vorgefunden, wird das Verwahrgericht unterrichtet. Dort wird dann die Verfügung von Todes wegen eröffnet und an das zuständige Nachlaßgericht (Gericht des letzten Wohnsitzes) abgegeben.
Sowas kann schon mal ein paar Monate dauern, bis das Nachlaßgericht eine eröffnete Verfügung von Tods wegen erhält.
Ist jedoch das Testament nicht in die gerichtliche Verwahrung gegeben worden, muss man nach dem Motto "suchet, suchet, so werdet Ihr finden" vorgehen. Ob man aber fündig wird, kann man nicht vorhersehen, zumal - wie bereits gepostet - einige Menschen den Willen zur Errichtung eines Testaments äußern, aber es dennoch nicht machen, weil sie der Auffassung sind, dass sie noch einige Zeit leben würden. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Ich danke für die vielen Auskünfte!
Die Dame wusste dass sie sterben wird, da sie unheilbar krank war und von den Ärzten quasi einen "Countdown" bekam. Daher dachten wir auch, sie würde sich um die Testamentsgeschichten kümmern, wie sie uns ja zu diesem Zeitpunkt versicherte.
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