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Schaden durch Katze

 
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AnRo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:35    Titel: Schaden durch Katze Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

stellen wir uns mal, rein rhetorisch vor, ein Paar fliegt in Urlaub und gibt für diese 2 Wochen eine Katze zu Bekannten. Leider macht die Katze dort das Sofa und eine antike Kommode kaputt. Zahlt in dem Fall die Haftpflichtversicherung des Katzenhalters oder bleiben die Bekannten auf dem Schaden sitzen, weil sie sich bereit erklärt haben in der Zeit die Katze aufzunehmen?

Moralisch zahlt natürlich der Katzenhalter, das ist klar, aber kann sich die Versicherung weigern, den Schaden zu übernehmen? Leider dürfte sich die Summe um die 1500 Euro bewegen Böse

Danke im voraus und liebe Grüße
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mailo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 313

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt sehr unterschiedliche Tierhalterhaftpflichtversicherungen

manche schließen solche Fälle aus andere nicht, da hilft nur das Lesen der Vertragsinhalte.

Pauschal weiß das wohl niemand.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schwierige Sache das. An sich müsste der Tierhalter nach §833 BGB für Schäden die sein Tier verursacht hat unabhängig vom verschulden vollumpfänglich Schadenersatzpflichtig. Ich denke aber, daß den Tierhüter unter Umständen mögliche Sorgfaltsverletzungen entgegengerechnet werden (wenn er das Tier während der Beschädigung nicht ausreichend beaufsichtigt hat).
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Geist ist Geil!
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Tierhalter haftet für die Schäden und seine Privathaftpflicht solte diese übernehmen, wenn es sich bei der Katzenbetreuung um eine private Gefälligkeit handelt und nicht um eine gewerbliche Betreuung.

Wobei dem Katzensitter evtl. eine Teilschuld an seinem Schaden angelastet werden könnte, wenn er der Mieze ganz bewußt sein Biedermeiersofa als Kratzbaum angeboten hat. Aber der Katzensitter kann ja auch sehr verantwortungsbewußt gehandelt und die Katze extra in einem Raum oder Teil der Wohnung untergebracht haben, in welchem ein Schaden an wertvollen Gegenständen auszuschließen war. Dummerweise können machen Katzen aber des Nachts verschlossene Türen öffnen...

LG die Waschbärin
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AnRo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank das hilft schon mal sehr weiter. Leider ist in dem Versicherungsvertrag nichts so dermaßen spezifisch aufgeführt und bei Nachfrage besteht halt die Gefahr daß sie ablehnen, aber man muß es eh melden.

Den Betreuer trifft gar keine Schuld und es war auch eine reine Gefälligkeit. Daß die Katze das Sofa und den Schrank niedermacht, damit hat wirklich keiner rechnen können, denn zuhause ist sie immer brav.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schadenersatzpflichtigkeit ist völlig unabhängig von irgendwelchen Versicherungen..
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Geist ist Geil!
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

AnRo hat folgendes geschrieben::
Den Betreuer trifft gar keine Schuld und es war auch eine reine Gefälligkeit. Daß die Katze das Sofa und den Schrank niedermacht, damit hat wirklich keiner rechnen können, denn zuhause ist sie immer brav.


Das nennt man Rache für's zurückgelassen werden. Sehr glücklich

LG die Waschbärin
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AnRo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Waschbärin hat folgendes geschrieben::
AnRo hat folgendes geschrieben::
Den Betreuer trifft gar keine Schuld und es war auch eine reine Gefälligkeit. Daß die Katze das Sofa und den Schrank niedermacht, damit hat wirklich keiner rechnen können, denn zuhause ist sie immer brav.


Das nennt man Rache für's zurückgelassen werden. Sehr glücklich

LG die Waschbärin


Da hast du Recht. Die arme Katze!

Egal ob die Versicherung zahlt oder nicht, ich sehe das sowieso als moralische Verpflichtung den Schaden zu ersetzen. Kann ja nicht sein, wenn jemand aus Freundlichkeit hilft, daß man ihn dann im Regen stehen läßt.

Ging wirklich nur um Argumente, die der Versicherung einfallen könnten, um ja nicht zahlen zu müssen.
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Wildfang Maja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Auf jeden Fall muss der Tierhalter den Pfleger über solche Unarten aufklären, so dass man schon sich darauf Vorbereiten kann, in dem man z.B. die Katze ins Badezimmer/ Küchesperrt wenn man mal kurzfristig nicht im Haus hat oder einfach eine Zusammengerollte Zeitung parat hat.
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