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Pferd bei Diebstahl Tier oder Gegenstand?

 
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Mr. X
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 17:40    Titel: Pferd bei Diebstahl Tier oder Gegenstand? Antworten mit Zitat

Was ist eigentlich wenn ein Pferd geklaut wird?
Gilt es dann vor Gericht immernoch als Gegenstand?
Was erwartet jemanden etwa, bei einer Verurteilung, wenn er ein Pferd im Wert von (Beispiel) 5.000€ klaut?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das bürgerliche Gesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 90a Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Ich gehe also davon aus, dass man auch Tiere i.S.d. Strafgesetzbuches stehlen kann.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Wildfang Maja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 03:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre der Meinung Gegenstand.
Der wert rechnet sich meist aus Ausbildung -> Turniererfolge/ Zuchterfolge/ Deckerfolge etc. und einen bestimmten Grundwert zusammen.
Ansonsten ist ein Pferd eine Ware und wenn es zum Schadensersatz kommt gibt es ein Gutachten was sich meist auf den aktuellen Schlachtpreis bezieht, es sei denn das Pferd hat schon Erfolge in Zucht oder Turnier vorzuweisen.
Den ideellen Wert bekommt man nicht erstattet.

Eine bekannte von mir hat damals für ihren gestohlenen Friesenhengst auch nur 800€ Schlachtpreis vom Angeklagten bekommen. Trotz einspruch, dass das Tier weiter ausgebildet war. Doch wie sollte sie dass beweisen, da sie ihn selbst ausgebildet hatte und er nix erreicht oder gewonnen hatte ?!
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Werden Pferdediebe nicht gehenkt?

ach nee........das war ja zu einer anderen Zeit, an einem anderen Ort
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Werden Pferdediebe nicht gehenkt?

Finger abhacken Smilie))))

Nee, mal ernsthaft. In dem Falle dürfte das Pferd als Sache behandelt werden.

Spielt aber eigentlich keine Rolle, denn Diebstahl ist Diebstahl.
Ist ja kein "Horsenapping" oder so.
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