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Rechtsstaat und Laserpistole
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt also, dass der Autofahrer der Sie mit 70 in der Stadt anfährt, mit keinen Schadensersatzforderungen zu rechnen hat, da Sie dessen Geschwindigkeitsverstoß tolerieren? Geschockt Mit den Augen rollen
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
Casimir hat folgendes geschrieben::
Wo der arglose Autofahrer auch noch nicht erkennen dürfte, was da auf ihn wartet...
Stimmt. Wer zu blöd ist, den Tacho in seinem unmittelbaren Blickfeld abzulesen, der schafft das garantiert nicht. Aber wieso bezeichnen Sie solche Leute als arglose Autofahrer? Geschockt


In meiner persönlichen Verwerflichkeitsskala sind Geschwindigeitsverstöße in der Regel (ausser ab 30 igO rüber oder direkt am Kindergarten oder so) relativ weit unten angesiedelt. Zumal der Autofahrer ja tatsächlich arglos in der Situation ist: Wenn er mit einer Messung rechnen würde, würde er ja vermutlich angemessen fahren.


Ohne drauf rumhacken zu wollen, möchte ich den Gedanken auch gerne weiterverfolgen. Winken

Es ist zwar nicht immer einfach (ich spreche aus eigener Erfahrung), aber eigentlich sollte doch jeder Autofahrer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten kennen und sich dran halten. Wieso sollte ein Autofahrer, der sich nicht dran hält nicht genauso zur Verantwortung gezogen werden, wie ein Autofahrer, der drängelt oder keine roten Ampeln beachtet oder gerne Kinder durch die Straßen jagt? Das soll jetzt nicht allzu moralisch wirken, aber jeder soll und muss Verantwortung für sein Handeln zeigen und da gehört auch zu, dass dieses Handeln von den entsprechenden Personen kontrolliert und gemaßregelt wird.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Rechtslaie0303
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, ich bin echt überrascht übe die resonanz, das Thema scheint doch einigen unter den Nägeln zu brennen!!
Nehmen wir mal an dass Person A sich sehr sicher war, die Höchstgeschwindigkeit nicht übertreten zu haben, es handelte sich zudem um eine breite kurvige Straße indem hinter ihm und vor hm auch Autos fuhren. Wie kann der Polizeibeamte beweisen dass auch wirklich Person A geblitzt wurde und nicht ein Auto davor oder danach?

Zudem forscht Person A etwas im Internet und findet folgenden Beitrag: Ein Urteil, das Autofahrer hoffen lässt. Das Amtsgericht Dresden hat die Laser-Pistole LTI 20/20 als Beweismittel für eine Geschwindigkeitsübertretung abgelehnt.

Ein Polizist hatte mit dem Gerät einen Autofahrer gemessen - 93 statt 50 km/h. Der Fahrer klagte - und gewann! Ein Gutachter: "Der Laserstrahl könnte durch die Scheiben hindurch einen nachfolgenden Wagen getroffen haben." Da es kein Beweisfoto gab, hob der Richter den Bußgeldbescheid auf. Ist das Urteil (Az: OWi 706 JS 017 807/97) das Aus für die 800 Laser-Pistolen in der Bundesrepublik?

Kann jeder Richter individuell festlegen wie er mit so einem Fall umgeht?

(In meinem nächsten leben studiere ich Jura)
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtslaie0303 hat folgendes geschrieben::
Kann jeder Richter individuell festlegen wie er mit so einem Fall umgeht?

Ja.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Das heißt also, dass der Autofahrer der Sie mit 70 in der Stadt anfährt, mit keinen Schadensersatzforderungen zu rechnen hat, da Sie dessen Geschwindigkeitsverstoß tolerieren? Geschockt Mit den Augen rollen


Wo steht da was von tolerieren? Wenn ich den messe, wird der angehalten und muss zahlen. Keine Frage. Nur ist das für mich kein potentieller Mörder und ich kann den mit einem gewissen Restprestige von dannen ziehen lassen. Und darum kann der für mich auch arglos sein. (In den meisten Fällen, wie auch schon beschrob)

Betrüger sind für mich in den meisten Fällen auch nicht oben in der Verwerflichkeitsskala...weil nach meinem Dafürhalten zu einem Betrug immer zwei gehören. (Die Fälle, die ich da nicht zu rechne, sollten klar sein).

Vergewaltiger oder Gruppengegeneinenkörperverletzer wiederum stehen recht weit oben.

Alle bekommen das, was der Gesetzgeber vorsieht. Ohne Ausnahmen. Manche kann ich dann aber trotzdem noch 'leiden'. Verstehen Sie?

Zitat:
Wie kann der Polizeibeamte beweisen dass auch wirklich Person A geblitzt wurde und nicht ein Auto davor oder danach?


Mit seiner Aussage - und der seines Kollegen - wenn der Richter ihm und nicht dem Autofahrer glaubt. Wie hier schon mehrfach erläutert hat der Richter oft gute Gründe, den Beamten zu glauben.
_________________
Alles wird gut.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::

(...)
Alle bekommen das, was der Gesetzgeber vorsieht. Ohne Ausnahmen. Manche kann ich dann aber trotzdem noch 'leiden'. Verstehen Sie?
(...)


Ah, diese Differenzierung fehlte vorher. Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
vielmehr könnten sie einen bedienungsfehler begangen haben!
Richtich - die Fehlerquelle bei Bedienen des Gerätes ((Zielen und Knopf drücken) sind ja sooo hoch - da braucht man eine 3-4-jährige Einweisung mit verbundenem Physikstudium. Ein popliger Polizeibeamter des mittleren oder gehobenen Dienstes ist doch da überhaupt nicht qualifiziert genug.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Richtich - die Fehlerquelle bei Bedienen des Gerätes ((Zielen und Knopf drücken) sind ja sooo hoch


"Es kann passieren, dass die Polizei mit der Laserpistole das falsche Fahrzeug misst, ohne es zu bemerken. Das passiert nach Schätzung von Experten pro Jahr über 18 Tausend Mal." --> www.kabeleins.de/auto/abenteuer_auto/themen/artikel/03617/

"Nach den Feststellungen des OLG Koblenz) hatten die Polizisten die vor Inbetriebnahme des Gerätes vorgeschriebene Testmessung nicht nach den Vorgaben des Herstellers vorgenommen." --> Handelsblatt

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Aber ein Bedienfehler ist (zumindest bei dem Gerät in NRW) unmöglich.


Handelt es sich dabei um das Lasermessgerät Riegel „LR 90-235/P“?

Dann siehe zu Zuordnungsproblemen z.B. OLG Hamm, Beschluss vom Beschluss vom 29.08.2006 - 2 Ss OWi 358/06. --> www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/179.htm

und zu Bedienfehlern OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2008 - 2 Ss OWi 229/08 --> www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-hamm-beschl-v-15052008-2-ss-owi-22908/
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
hawethie hat folgendes geschrieben::
Richtich - die Fehlerquelle bei Bedienen des Gerätes ((Zielen und Knopf drücken) sind ja sooo hoch


"Es kann passieren, dass die Polizei mit der Laserpistole das falsche Fahrzeug misst, ohne es zu bemerken. Das passiert nach Schätzung von Experten pro Jahr über 18 Tausend Mal." --> www.kabeleins.de/auto/abenteuer_auto/themen/artikel/03617/
(...)

Wieviel Prozent der Messungen insgesamt sind das? (wenn das in dem verlinkten Bericht stehen sollte: ich kann den Link nicht öffnen^^)
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wieviel Prozent der Messungen insgesamt sind das? (wenn das in dem verlinkten Bericht stehen sollte: ich kann den Link nicht öffnen^^)


Nein, es steht dort nicht. Aber für den Einzelfall (und nur diesen hat der TE geschildert) kommt es darauf nicht an. Es kommt nur darauf an, daß Fehler möglich sind.

Also ist auch bei ihm einer möglich (wenn auch nicht unbedingt wahrscheinlich).

Und der TE mag sich überlegen, ob er insoweit die Angelegenheit weiter verfolgen möchte oder nicht.

Ob ansonsten 13.000 Fehlmessung hinnehmbar sind oder ob eine bessere Schulung der Polizeibeamten erfolgen sollte, ist eine andere Frage.
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Zuletzt bearbeitet von Redfox am 04.02.09, 09:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ging es auch nicht um den Fall des TE, sondern um die eigene Neugier. Wäre einfach mal interessant zu wissen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
"Es kann passieren, dass die Polizei mit der Laserpistole das falsche Fahrzeug misst, ohne es zu bemerken. Das passiert nach Schätzung von Experten pro Jahr über 18 Tausend Mal."
Mal abgesehen davon, daß ich die genannte Quelle nun nicht unbedingt als qualitativ außerordentlich besonders hochstehend einschätze: derartige Aussagen ohne jegliche Quellenangabe kann man wohl kaum ernst nehmen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

"Rund 20 Prozent der Messungen, deren Ergebnisse von Autofahrern beanstandet werden, müssten nach .... (Erfahrung von Gutachter Dieter Rachel) korrigiert werden." --> www.rp-online.de/public/article/auto/verkehr/618532/Richter-Lasermessung-kein-Beweis.html
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
"Rund 20 Prozent der Messungen, deren Ergebnisse von Autofahrern beanstandet werden, müssten nach .... (Erfahrung von Gutachter Dieter Rachel) korrigiert werden."
Schon bessere Quelle, aber genau so unsubstantiiert.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 04.02.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Leuts! Wo Menschen sind, werden Fehler gemacht!!!
Dann müsste alles angezweifelt werden, was von Menschenhand bedient wird! Winken
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