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Versicherung nicht angeben?

 
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Kuffe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 09:37    Titel: Versicherung nicht angeben? Antworten mit Zitat

Hallo guten Tag,
ich führe hier mit jemanden eine Debatte. Jemand strebt eine Verbraucherinsolvenz an, hat im Sommer 2005 sein Auto (alte Karre, Wert 1750 €) an eines seiner Kinder verkauft. Das Geld hat er benötigt um eine RA-Rechnung zu bezahlen. Das Kind ist Halter, er ist Versicherungsnehmer geblieben, weil er günstigere Prozente hat als das Kind bekommen hätte. Stellt diese Konstellation in Sicht auf die Inso ein Problem dar? Er will die KFZ-Versicherung nicht angeben, weil er befürchtet das Auto könnte noch "kassiert" werden. Er argumentiert: Keine Versicherung = kein Auto! Ich halte das Verschweigen für falsch. M.E. dürfte das Auto sicher sein, es ist ein richtiger Kaufvertrag geschlossen worden, allerdings ist der Geldfluss nicht nachweisbar, ist bar von Hand zu Hand gegangen. Bitte Meinungen dazu.

Gruß
Kuffe
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
M.E. dürfte das Auto sicher sein, es ist ein richtiger Kaufvertrag geschlossen worden
.

So ist es .
Ferner dürfte ein Auto,was in 2005 nur 1750 Euro wert war, in 2009 für den Verwalter ziemlich uninteressant sein. Das scheint wasserdicht, die Versicherung sollte also auf Nachfrage angegeben werden.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung muss von vornherein angegeben werden. Es handelt sich um einen Gläubiger des Schuldners. Der Treuhänder/Insolvenzverwalter wird wahrscheinlich die Versicherung anschreiben und nach § 103 InsO die Erfüllung ablehen.
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Kuffe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die hilfreichen Antworten.
Gruß
Kuffe
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