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Anmeldungsdatum: 10.04.2008 Beiträge: 41 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 03.02.09, 18:39 Titel: Straßenneubau ohne Vorteile beitragsfähig?
Straßenbausatzungen von diversen Gemeinden sind mir bekannt. In §1 dieser Satzungen heißt es sinngemäß verkürzt: "...erhebt die Stadt Beiträge von den Grundstückseigentümern, denen die Erneuerung Vorteile bringt."
Welches sind die Vorteile, wenn die Straße bereits voll ausgebaut wurde?
Anmeldungsdatum: 10.04.2008 Beiträge: 41 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 06.02.09, 10:17 Titel: Kommunalabgabengesetz S-H. Denn dies ist die Rechtsgrundlage
Danke für den Hinweis.
Die Satzung der Gemeinde ist soweit auch in Ordnung.
Meine Frage zielte auf die korrekte Definition "Vorteile". Habe ich bisher nirgends gefunden (Gummipahagraf?).
Wenn z.B. eine Erneuerung keinerlei Verbesserung darstellt (Optik, Nutzbarkeit, Unterhaltung) und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und das Erfordernis der Notwendigkeit (OVG S-H 26.4.06 Az.2 KN 7/05), worin sind dann die "Vorteile" der Straßenerneuerung zu sehen?
Dies kann neben dem Straßenbau und sonstigen Ver- und Entsorgungsanlagen auch ein Vorteil duch andere Infrastruktureinrichtungen sein, .... Nicht jeder Beitragspflichtige muß auch konkret und nachweislich in den Genuss der ihm zugerechneten Vorteile (...) kommen. Beiträge beziehen sich also auf einen schwer zu präzisierenden, (faktischen oder mutmaßlichen) Vorteil des Bürgers aufgrund kommunaler Aktivitäten für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen.
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