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Deutsche Staatsbürgerin - wohnhaft Türkei -

 
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Dilek Kara
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:39    Titel: Deutsche Staatsbürgerin - wohnhaft Türkei - Antworten mit Zitat

hallo, danke für dieses forum. ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

ich bin 25 jahre und habe mich mit 14 jahren für die deutsche staatsbürgerschaft entschieden und auch einen deutschen personalausweis erhalten. mit 20 habe ich in der türkei geheiratet und lebe nun seit meiner heirat in istanbul. habe mir in der türkei aber auch noch einen türkischen personalausweis zugelegt. leider habe ich in letzter viele unstimmigkeiten mit meinem ehemann und möchte nun zurück nach deutschland. nun zu meinem problem: leider kann ich meinen deutschen personalausweis nicht mehr auffinden. ich besitze nur noch einen reisepass, der jedoch bereis ende 2005 abgelaufen ist. was muss ich beachten, damit ich wieder nach deutschland einreisen und an welche institution muss ich mich wenden, damit ich meinen personalausweis erhalte, denn ich habe die befürchtung, dass man mir die deutsche staatsbürgerschaft entziehen könnte, da ich mir noch zusaetzlich einen türkischen personalausweis zugelegt habe.
kann dies' geschehen ?

würde mich über eure hilfe riesig freuen.

vielen dank
dilek
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, es könnte sein, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, vgl. z.B. hier:

Rundbrief des Ausländerbeirates Nr. 9

Merkblatt von den Seiten der Deutschen Botschaft in Istanbul

- in deutscher Sprache


- in türkischer Sprache
_________________
Gruß
Peter H.


Zuletzt bearbeitet von Holzschuher am 03.02.09, 18:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Dilek Kara
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 15:54    Titel: Deutsche Staatsbürgerin - wohnhaft Türkei - Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort

aber könnte man in deutschen botschaft in der türkei ersehen, dass ich auch noch die türkische staatsbürgerschaft habe.........wenn ja, was geschieht dann mit meiner deutschen staatsbürgerschaft ( Personalauweis und Reisepass ).....werde diese ggf. für Null und Nichtig erklaert........

das türkische hat es versaeumt, mich von der türkischen Staatsbürgerschaft auszuschliessen.....
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Staatsbürgerschaft wird nicht bescheinigt durch einen Personalausweis oder Pass, die zudem abgelaufen sind.

Wenn Sie tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, sind Sie kein Deutscher mehr, egal ob Sie noch einen Ausweis in Händen halten oder nicht.

Zitat:
das türkische hat es versaeumt, mich von der türkischen Staatsbürgerschaft auszuschliessen.....


Weiß nicht, ob ich das richtig verstehe. Wenn Sie damals unter Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert worden sind, hatten Sie nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit, denn Sie mussten wohl die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit gegenüber den deutschen Behörden nachweisen; nach deutschem Recht ist die doppelte Staatsangehörigkeit eine Ausnahme.

Da die Türkei nichts gegen die doppelte Staatsangehörigkeit einzuwenden hat(te), bürgerte die Türkei Sie ggf. auf Ihren Antrag hin wieder als türkischer Staatsangehöriger ein. Damit könnten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Ich wüßte nicht, was da die Türkei versäumt haben soll, wenn es so war. Lesen Sie sich einfach mal die obigen Links durch.
_________________
Gruß
Peter H.
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Dilek Kara
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

bin ich jetzt eine deutsche oder eine türkin - kann ich problemlos die verlaengerung meines reisepasse beantragen und damit einreisen, oder ist das sehr riskant ?
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sind jetzt Türkin und damit können Sie keinen deutschen Reisepass verlängern, weil Sie keine Deutsche mehr sind.

Zuletzt bearbeitet von Questor am 03.02.09, 16:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie, wie ich vermute, keine Deutsche mehr sind, dann können Sie nur mit Visum nach Deutschland reisen.

Haben Sie die Links inzwischen mal durchgelesen?
_________________
Gruß
Peter H.


Zuletzt bearbeitet von Holzschuher am 03.02.09, 18:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dilek Kara
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:51    Titel: Deutsche Staatsbürgerin - wohnhaft Türkei - Antworten mit Zitat

oder soll ich es drauf ankommen lassen und bei der botschaft meinen personalausweis beantragen, in der hoffnung, dass das gar nicht auffaellt, dass ich noch zusaetzlich die türkische staatsbügerschaft habe
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 03.02.09, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Staat ist kein Sportverein, wo man ein- und austreten kann, wie es einem gerade passt. Und Sie erwarten doch wohl nicht allen ernstes Tipps für eine Straftat? Geschockt
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich bin 25 jahre und habe mich mit 14 jahren für die deutsche staatsbürgerschaft entschieden und auch einen deutschen personalausweis erhalten


Die Einbürgerung der seinerzeit 14jährigen Person ist mit Sicherheit im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens der Eltern/eines Elternteils erfolgt.
Ob jedoch die Eltern und das minderjährige Kind zur Aufgabe der Staatsangehörigkeit verpflichtet waren, kann nur geklärt werden, sofern der seinerzeitige Aufenthaltsstatus in Erfahrung gebracht werden könnte. Sofern den Eltern und oder auch dem minderjährigen Kind möglicherweise einen Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war, bestand keine Verpflichtung, den Nachweis der Entlassung aus der türk. Staatsangehörigkeit zu erbringen.

Dennoch bleibt der 25jährigen Person nur der Weg zur Deutschen Botschaft, um die Klärung des Problems zu veranlassen - mit allen möglichen Konsequenzen!

Gruß
zW
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