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Verfasst am: 03.02.09, 18:06 Titel: Wer zahlt den Anwalt ????
Nach einen Schulsportunfall eines Mädchen XY, haben die Eltern von XY einen Termin beim Anwalt vereinbart.
Es geht insbesondere darum spätere Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung der Schule zu sichern, da längerfristig noch Behandlungskosten entstehen werden.
Behandlung wird erst in 2 Jahren möglich sein, ist aber zweifelsfrei auf den Sportunfall zurückzuführen.
Meine Frage deshalb, bezahle die Eltern von XY den Anwalt alleine, oder würde die Berufsgenossenschaft die Kosten ganz oder anteilig übernehmen?
Es handelt sich ja nicht um einen Arbeitsunfall, für den eine Berufsgenossenschaft zuständig wäre, sondern um einen Schulsportunfall an einer vermutlich öffentlichen Schule. Also wäre, wenn überhaupt, der kommunale Versicherungsträger oder ggf. die Unfallkasse des Bundeslandes zuständig. Man erfrage das von der Schulverwaltung.
Da es sich hier aber um eine rein vorsorgliche Handlung der Eltern handelt, in rein spekulativer Annahme künftiger negativer Entwicklungen, die zudem nichts mit dem aktuellen medizinischen Bedarf des Kindes zu tun hat, dürfte die Antwort Seitens der Versicherung deutlich ausfallen.
Es ist kein spekulativer negativer Verlauf, sondern dieser ist medizinisch begründet und nachweisbar.
Da ein nächster Behandlungsweg jedoch erst in ein oder zwei Jahren erfolgen kann, deshalb die Anspruchssicherung.
Des Weiteren werden deshalb in den nächsten Jahren immer wieder Behandlungen notwendig sein, die sehr Kostenintensiv sind, auch deshalb die Anspruchssicherung.
Zum Verständnis, es geht um einen bleibenden Frontzahn von XY, die rein fiktiv gesehen erst 11 ist. Fraktur / Devitalität /Lockerung
Der medizinische Bedarf wurde ja erst durch den Sportunfall notwendig, im weiteren Verlauf ist die Ursache immer auf den Unfall zurückzuführen.
Man hat also bereits jene Versicherung kontaktiert, auf die nachhaltigen langjährigen Folgen verwiesen, und die Antwort derselbigen fiel so enttäuschend aus, das man einen Anwalt beauftragen mußte?
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