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In den letzten beiden Jahren war es bei mir immer möglich, eventuell angefallen Resturlaub bis März des Folgejahres einzulösen. Da ich noch einige Tage von 2008 übrig hatte, habe ich diesen entsprechend für Februar und März 2009 eingereicht. Der Antrag wurde damals (vor ca. 5 Wochen) normal in den Urlaubsplan eingetragen (natürlich bekommt man heute keine schriftliche Urlaubsgenehmigung mehr in einem Privatunternehmen).
Nun hat mein Chef vor zwei Tagen verlauten lassen, dass der Resturlaub 2008 am 31.12.2008 verfallen und somit eine Übernahme nach 2009 nicht möglich ist.
Wie ist die Rechtslage - die letzten beiden Jahre hat er das doch stillschweigendakzeptiert. Kann er dann einfach so, ohne voher mal eine Mitteilung an alle zu geben, dies zu seinen Gunsten ändern? Denn einige Mitarbeiter haben noc Resturlaub, der nun weg sein soll.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 10.01.09, 08:19 Titel:
Lt. Bundesurlaubsgesetz ist das Urlaubsjahr = Kalenderjahr. Mögliche Resttage können, wenn aus betrieblichen Gründen die Ulaubsnahme nicht möglich war, bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden.
Natürlich werden die AN in Zukunft auch nicht bereit sein auf Arbeitsanfall flexible zu reagieren sondern ihren Urlaub halt im Urlaubsjahr nehmen, egal wie viel Arbeit da ist oder nicht.
Da schneidet sich der AG in meinen Augen ins eigenen Fleisch aber das muss er selber wissen.
Ansonsten hat er aber im Grunde recht, wenn du für 2008 den Urlaub nicht beantragt hast verfällt der.
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