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Nein, der Begriff ist nicht eindeutig rechtlich definiert. Zu beachten ist auch, dass schlüsselfertig NICHT bezugsfertig ist. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nein, der Begriff ist nicht eindeutig rechtlich definiert. Zu beachten ist auch, dass schlüsselfertig NICHT bezugsfertig ist.
So ist es, siehe auch hier :
http://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCsselfertig
In einem "sauberen" Vertrag werden die Aktivitäten, die der Bauherr noch veranlassen muß, Punkt für Punkt aufgeführt .(Abschnitt Lieferausschluß)
_________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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