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Definition "schlüsselfertig"

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 09:50    Titel: Definition "schlüsselfertig" Antworten mit Zitat

Gibt es eine gesetzliche Definition für "schlüsselfertig" ?
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Begriff ist nicht eindeutig rechtlich definiert. Zu beachten ist auch, dass schlüsselfertig NICHT bezugsfertig ist.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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wido
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Nein, der Begriff ist nicht eindeutig rechtlich definiert. Zu beachten ist auch, dass schlüsselfertig NICHT bezugsfertig ist.

So ist es, siehe auch hier :
http://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCsselfertig
In einem "sauberen" Vertrag werden die Aktivitäten, die der Bauherr noch veranlassen muß, Punkt für Punkt aufgeführt .(Abschnitt Lieferausschluß)
Geschockt
_________________
Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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