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Internetkauf - Rückgabe - bis wann Geldrückerstattung

 
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Gaby12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:49    Titel: Internetkauf - Rückgabe - bis wann Geldrückerstattung Antworten mit Zitat

Herr X bestellt im Internet ein Objektiv für seine Kamera. Er bezahlt die Ware mit [Onlinezahlmethode] und bekommt diese auch zügig geliefert.
Nun will X die Ware aber nicht mehr haben und schickt die Ware an Tag Y ohne diese im Gebrauch zu haben an den Verkäufer zurück.

19 Tage später hat X das Geld immer noch nicht auf seinem Konto.

was sollte X tun ? Kann X dem Verkäufer nach dieser Zeit eine Frist setzen ? Wie lang sollte diese Frist sein ?

Danke Mit den Augen rollen
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte achten sie in Zukunft auf unsere Forenregeln!
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Woraus ergibt sich ein Rücktrittsrecht o.ä. des X?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist für den Verkäufer beginnt mit Zugang der Widerrufserklärung oder der zurückgesendeten Sache.
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Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Gaby12
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also...., X hat die Ware am 12.01. bekommen und am 14.01. wieder zurückgeschickt.

Das Rücktrittsrecht ergibt sich aus dem Widerrufsrecht beim gewöhnlichen Internetkauf. Der Verkäufer räumt sogar ein 30-tägiges Rücktrittsrecht ein.

Aber X hat verstanden, daß der Verkäufer bis zum 14.02. Zeit hat, die Leistung zurück zu erstatten.

Jetzt behauptet der Verkäufer jedoch, die Ware weise einen technischen Defekt auf, was intern geprüft werden müsse.

Muß X deswegen länger auf sein Geld warten ?
Muß X, der die Ware gar nicht ausgepackt hat, ggf. Reparaturkosten übernehmen ?
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