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Angenommen drei Erben sind sich uneins über die Verteilung der Erbmasse.
Ein Erbe hat sich zunächst unberechtigt zum Erbschaftsbesitzer gemacht.
Es geht um ein eine größere Geldsumme und den Inventarnachlass.
Es kommt zum Prozess und nach jahrelangem hin und her zum Urteil wie die Aufteilung der Geldsumme zu erfolgen hat. Diese liegt nun auf einem gemeinsamen Erbenkonto.
Der Inventarnachlass soll laut Gericht zwischen den Erben in natura auseinandergesetzt werden.
Aus verschiedenen Gründen kann sich das aber noch sehr lange hinziehen.
Der Erbschaftsbesitzer blockiert wo er kann, spielt auf Zeit und beharrt auf einer Gesamtauseinandersetzung.
Haben die beiden anderen Erben eine Möglichkeit eine Teilauseinandersetzung wenigstens des gemeinsamen Erbenkontos zu erwirken, oder müssen sie auf ihren ihnen durch Urteil zugewiesenen Gelderbteil warten bis vielleicht in zwei drei Jahren auch der Inventarnachlass abgeschlossen ist?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 04.02.09, 10:19 Titel:
Was ist unter "Inventarnachlass" zu verstehen?
Ob eine Aufteilung des Geldbetrags, der sich auf einem Konto der Erbengemeinschaft befindet, verlangt werden kann, wird von dem Inhalt und der Vollstreckbarkeit des ergangenen Urteils abhängen.
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