Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Teilauseinandersetzung möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Teilauseinandersetzung möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
WAWE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2007
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 08:35    Titel: Teilauseinandersetzung möglich? Antworten mit Zitat

Angenommen drei Erben sind sich uneins über die Verteilung der Erbmasse.

Ein Erbe hat sich zunächst unberechtigt zum Erbschaftsbesitzer gemacht.
Es geht um ein eine größere Geldsumme und den Inventarnachlass.

Es kommt zum Prozess und nach jahrelangem hin und her zum Urteil wie die Aufteilung der Geldsumme zu erfolgen hat. Diese liegt nun auf einem gemeinsamen Erbenkonto.

Der Inventarnachlass soll laut Gericht zwischen den Erben in natura auseinandergesetzt werden.

Aus verschiedenen Gründen kann sich das aber noch sehr lange hinziehen.

Der Erbschaftsbesitzer blockiert wo er kann, spielt auf Zeit und beharrt auf einer Gesamtauseinandersetzung.

Haben die beiden anderen Erben eine Möglichkeit eine Teilauseinandersetzung wenigstens des gemeinsamen Erbenkontos zu erwirken, oder müssen sie auf ihren ihnen durch Urteil zugewiesenen Gelderbteil warten bis vielleicht in zwei drei Jahren auch der Inventarnachlass abgeschlossen ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist unter "Inventarnachlass" zu verstehen?

Ob eine Aufteilung des Geldbetrags, der sich auf einem Konto der Erbengemeinschaft befindet, verlangt werden kann, wird von dem Inhalt und der Vollstreckbarkeit des ergangenen Urteils abhängen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WAWE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2007
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Inventarnachlass handelt es sich um die Wohnungseinrichtung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

WAWE hat folgendes geschrieben::
Beim Inventarnachlass handelt es sich um die Wohnungseinrichtung.

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft richtet sich nach den §§ 752 und 753 BGB.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.