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recht.de :: Thema anzeigen - Klassenkonferenz (BITTE SCHNELL ANTWORTEN IST SEHR WICTIG)
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Klassenkonferenz (BITTE SCHNELL ANTWORTEN IST SEHR WICTIG)

 
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HaschiHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 13:48    Titel: Klassenkonferenz (BITTE SCHNELL ANTWORTEN IST SEHR WICTIG) Antworten mit Zitat

Hallo ich habe ein Problem,

ein klassenkamerad von mir (17) soll eine schulkonferenz bekommen wo er nicht dran teil nehmen darf... erste frage darf man das?

darf er dort einen vertrauten der shcule mithinnehmen? denn im gesetz steht ja (§49)

"(5) Vor einer Ordnungsmaßnahme sind die Schülerin oder der Schüler und deren Erziehungsberech-tigte zu hören. Sie können dabei eine zur Schule gehörende Person ihres Vertrauens beteiligen."

es gab nämlich eine auseinandersetzung wo die lehrerin alles verdreht hat usw.
sie hat gesagt, dass sie dafür sorgen wird (nach §49) ihn mindestens aus der klasse zu schmeißen und wenns gehen würde auch aus der schule.

sie hat ihn auch zweimal mit: "Typisch südländer, immer diese machos" und "Diese Türken und Afghanen", angesprochen. nach welchem paragraph oder irgendwas anderes daran angehen?

Ich würde mich über viele antworten freuen! ich brauche es dringend bitte helft mir bei fragen einfach loslegen!!

Gruß
Timo aus Hamburg
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