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yuri74 Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.01.2009 Beiträge: 17
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Verfasst am: 03.02.09, 15:50 Titel: kfz ummeldung |
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hallo,
folgendes problem: kfz wurde vor 2 wochen vom eigentümer verschenkt, kein kaufvertrag und angemeldet. neuer besitzer meldet es nicht um. auf nachfrage bei der zulassungstelle lapidare antwort: ohne kaufvertrag kann der neue besitzer nicht zur ummeldung gezwungen werden.
reicht da nicht eine schrftl. anzeige bei der zulassungsstelle aus? immerhin gibt es ja auch mündliche verträge. wie kann nun weiter verfahren werden?
gruss yuri74 |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 03.02.09, 22:11 Titel: |
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Es bedarf nicht zwingend eines Kaufvertrages. Man könnte auch ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem steht, dass das Fahrzeug mit Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) übergeben wurde. Sowohl der Halter als auch der Erwerber haben zu unterschreiben. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 03.02.09, 22:43 Titel: |
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Sowohl der Halter als auch der Erwerber haben zu unterschreiben
Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass der Verkäufer noch nicht einmal weiß, wo der Käufer wohnt.
Mir sträuben sich immer wieder die Haare, wie nachlässig PKW-Verkäufer sind. Hauptsache die Karre ist weg. Unglaublich. Und dann noch gute Ratschläge einholen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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yuri74 Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.01.2009 Beiträge: 17
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Verfasst am: 04.02.09, 09:14 Titel: |
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Obermotzbruder hat folgendes geschrieben:: | Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass der Verkäufer noch nicht einmal weiß, wo der Käufer wohnt.
Mir sträuben sich immer wieder die Haare, wie nachlässig PKW-Verkäufer sind. Hauptsache die Karre ist weg. Unglaublich. Und dann noch gute Ratschläge einholen. |
du machst ja deinem nick alle ehre...
im prinzip hast du recht, allerdings handelt es sich dabei um vater und sohn. der pkw wurde leider gutgläubig übergeben und der neue besitzer ist nun auf einmal nicht mehr zu erreichen...
hat jemand ahnung ob dieses formlose schreiben auch ohne die unterschrift des erwerbers gültig ist?
gruss yuri74 |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 04.02.09, 09:25 Titel: |
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Da dies ja ein Vertrag sein soll, wird das nicht ausreciehn, da dann nicht zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden. Ansonsten könnte ja jeder Verträge einseitig schließen und Ansprüche daraus geltend machen.
Wieso weiß der Vater denn nicht, wo und wie er den Sohn erreichen kann (oder umgekehrt)?
PS: Ich kann den Unmut von Obermotzbruder verstehen, aber aus Fehlern lernt man schließlich doch auch. Hoffe ich zumindest für den Verkäufer. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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yuri74 Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.01.2009 Beiträge: 17
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Verfasst am: 04.02.09, 09:37 Titel: |
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ich verstehe seinen unmut ja auch, aber das ist eine familiäre geschichte, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte.
adresse ist bekannt, allerdings soll konfrontation vermieden werden. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 04.02.09, 09:47 Titel: |
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Ein gewisses Konfliktpotential ist doch schon allein dadurch gegeben, dass das Fahrzeug nicht umgemeldet wurde. Im Grunde soll der Käufer doch nur per Unterschrift bestätigen, dass er das Fahrzeug und die beiden Zulassungsbescheinigungen erhalten hat. (Schlüssel natürlich auch). _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 04.02.09, 14:54 Titel: |
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Zitat: | reicht da nicht eine schrftl. anzeige bei der zulassungsstelle aus? |
Sollte eigentlich, nicht unbedingt zur Ummeldung, aber zur Abmeldung, man hört aber immer wieder, dass es bei einigen Zulassungsstellen erhebliche Schwierigkeiten gibt.
Zitat: | immerhin gibt es ja auch mündliche verträge. |
Eben - und entgegen weit verbreiteter Ansicht sind die auch gültig. Nur sind sie häufig schwer beweisbar (Gibt es Zeugen?).
Wenn der Übergeber auch der Versicherungsnehmer ist, könnte man daran denken, die Versicherung zu kündigen. Dann ist das Auto nicht mehr versichert und wird sehr schnell zwangsweise stillgelegt werden.
Zu familiären Konflikten führt das dann aber vermutlich auch. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 07.02.09, 00:14 Titel: |
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Kormoran hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | reicht da nicht eine schrftl. anzeige bei der zulassungsstelle aus? |
Sollte eigentlich, nicht unbedingt zur Ummeldung, aber zur Abmeldung, man hört aber immer wieder, dass es bei einigen Zulassungsstellen erhebliche Schwierigkeiten gibt. |
Zur Abmeldung ist kein Kaufvertrag nötig. Es müssen nur Brief, Schein und Schilder vorgelegt werden. Abmelden kann jeder, ob er nun das Fahrzeug ge- oder verkauft hat. Oder eben nicht.
So ist es jedenfalls in Berlin. Wird es andernorts anders geregelt? _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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