Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
HaschiHH Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 04.02.09, 14:12 Titel: Entschuldigung nicht angenommen... |
|
|
Hallo ich komme aus Hamburg und habe folgende frage:
Darf ein Lehrer eine Entschuldigung ablehnen, wenn zu viele Daten in der Entschuldigung vorhanden sind?
d.h. eine entschuldigung für vier oder fünf Tage? (keine folgetage)
wäre schön wenn ihr mir helfen könnetet....
gruß
Timo |
|
Nach oben |
|
|
Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
|
Verfasst am: 04.02.09, 14:30 Titel: |
|
|
hallo
wenn es sich um mehrere Fehltage handelt, die nicht zusammen liegen, dann ist es doch auch socher so, dass die Entschuldigung für den ersten Tag zu spät abgegeben wurde ??
Gruß roni |
|
Nach oben |
|
|
HaschiHH Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 04.02.09, 14:48 Titel: |
|
|
ja das stimmt aber dies stört ihn nicht.
es stört ihn nur, dass die mehrere daten in der entschuldigung stehen.
er meinte das sie alle entschuldigungen einzeln abgeben MUSS... |
|
Nach oben |
|
|
Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
|
Verfasst am: 04.02.09, 14:53 Titel: |
|
|
hallo
Zitat: | er meinte das sie alle entschuldigungen einzeln abgeben MUSS... |
eben, und dann wird er dir wahrscheinlich sagen, dass die für die Ersten Tahge zu spät ist und daher ungültig ??
Gruß roni |
|
Nach oben |
|
|
HaschiHH Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 04.02.09, 14:56 Titel: |
|
|
das zu spät abgeben is kein problem.
er hat von jedem die fehlstunden vorgelesen und dann hatten wir noch eine woche zeit sie abzugeben. und daraufhin hat er dann (ein woche späta) gesagt das er sie net annimmt... |
|
Nach oben |
|
|
Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
|
Verfasst am: 04.02.09, 15:16 Titel: |
|
|
Dann schreiben sie ganz schnell ihre Entschuldigungen einzeln und freuen sich, dass das Zuspaetabgeben kein Problem ist. |
|
Nach oben |
|
|
HaschiHH Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 04.02.09, 15:40 Titel: |
|
|
das is ja kein problem is auch schon getan...
s geht nur darum, dass ich gerne wissen möchte, ob er die trotzdem annehmen müsste... |
|
Nach oben |
|
|
flipmow Gast
|
Verfasst am: 04.02.09, 15:47 Titel: |
|
|
Ich denke nicht, dass dies irgendwo geregelt ist. Was will man denn letztlich tun, wenn die "zusammengefasste Entschuldigung" nicht angenommen wird? Klagen?
Wir sind zwar in einem Rechtsforum, aber manche rechtlichen Probleme sollten sich im Alltag gar nicht stellen.
Nachtrag: Wenn man nicht immer auf Konfrontationskurs ist im Leben, sind einem die Mitmenschen auch wesentlich wohlgesonnener.
lg
Zuletzt bearbeitet von flipmow am 04.02.09, 16:03, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
|
Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
|
Verfasst am: 04.02.09, 16:02 Titel: |
|
|
Um der Sache denn vielleicht doch noch etwas Rechtliches abzugewinnen:
Wenn anscheinend schon Einigkeit darüber besteht, dass die Sammelentschuldigung zu spät und damit ohnehin witzlos ist, kann man auch annehmen, dass sie nicht akzeptiert werden muss.
Es ist doch eine absurde Vorstellung, dass eine zu späte Entschuldigung dadurch fristgerecht wird, wenn sie in einer möglicherweise falschen Form vorliegt.
Um der Sache denn vielleicht auch noch etwas Moralisches abzugewinnen:
Angesichts des beschriebenen Sachverhaltes könnte man ja auch einmal darüber nachdenken, ob der Lehrer seinen Schülern eine goldene Brücke baut und vermeiden möchte, dass offensichtlich zu spät abgegebene und nachträglich gefertigte Entschuldigungen auftauchen und evtl. für alle Beteiligten zu Ärger führen?
Ansonsten siehe Richard Gecko. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
|
Nach oben |
|
|
0Klaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
|
Verfasst am: 04.02.09, 20:47 Titel: |
|
|
Hallo,
zunächst sollte man Sinn und Zweck der Entschuldigung prüfen.
Danach besteht Schulpflicht. Nicht zur Schule gehen braucht man nur dann, wenn ein bestimmter Grund vorliegt (zB Krankheit, dringende Familiäre Sachverhalte). Um dies zu rechtfertigen bedarf es einer formlosen Entschuldigung. Somit kann es kein "fristgerecht" geben. Im Zweifel muss man eine Entschuldigung zumindest bis zur Erstellung des Zeugnisses noch annehmen (wo die unentschuldigte Zeit eingetragen wird) oder bis ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Somit ist es auch unerheblich, wie viele Zettel man dann einreicht.
Bei Minderjährigen hat die Entsch. außerdem den Zweck, dass der Lehrer sich rückversichert, dass die Eltern wissen, dass die Kinder zu Hause waren und nicht grundlos gefehlt haben.
Im Übrigen kann es keinen Regelfall darstellen, dass man als Lehrer eingehende Schreiben rückdatiert (Eingangsstempel). _________________ mfg
Klaus |
|
Nach oben |
|
|
lisa63 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.08.2007 Beiträge: 126 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 05.02.09, 14:01 Titel: |
|
|
HaschiHH hat folgendes geschrieben:: | es stört ihn nur, dass die mehrere daten in der entschuldigung stehen.
er meinte das sie alle entschuldigungen einzeln abgeben MUSS... |
Mir fiel jetzt spontan ein, dass es vielleicht organisatorische Gründe hat, warum der Lehrer Einzelentschuldigungen will.
Eventuell werden die Entschuldigungen, nach Datum sortiert, irgendwo eingeheftet.
Hast du gefragt, warum er das so will? |
|
Nach oben |
|
|
|