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Verjährungsunterbrechung durch Bescheid?

 
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schnueffel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:30    Titel: Verjährungsunterbrechung durch Bescheid? Antworten mit Zitat

Hallo

folgender fiktiver Fall:

DRV prüft im Frühjahr 2008 einen Betrieb. Der Prüfer stellt fest, dass 2004 zu wenig Sozialversicherung gezahlt hat. Mit Bescheid vom 15.12.08 fordert die DRV per Bescheid die Nachzahlung fehlenden Sozialversicherungsbeiträge an. Am 08.01.09 legt der Betrieb Widerspruch ein, die Angelegenheit wäre nach § 25 SGB IV verjährt. DRV schreibt zurück: Rechtzeitig vor Verjährung zum 31.12.08 sei der Bescheid erlassen worden, außerdem hemmt die Betriebsprüfung zusätzlich die Verjährung.

Ist das richtig? Eigentlich ist doch nur bei Einreichung der Forderung bei Gericht (z. B. durch Mahnbescheid) die Verjährung gehemmt. Wo steht denn, dass ein Bescheid einer Behörde die Verjährung aufhält?
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 16:10    Titel: Re: Verjährungsunterbrechung durch Bescheid? Antworten mit Zitat

schnueffel hat folgendes geschrieben::
Am 08.01.09 legt der Betrieb Widerspruch ein, die Angelegenheit wäre nach § 25 SGB IV verjährt.

Wenn er schon die richtige Vorschrift kennt bzw. weiß, wo sie steht, sollte er sie vielleicht auch mal lesen.

schnueffel hat folgendes geschrieben::
DRV schreibt zurück: Rechtzeitig vor Verjährung zum 31.12.08 sei der Bescheid erlassen worden, außerdem hemmt die Betriebsprüfung zusätzlich die Verjährung.

Ist das richtig?

Ja

schnueffel hat folgendes geschrieben::
Eigentlich ist doch nur bei Einreichung der Forderung bei Gericht (z. B. durch Mahnbescheid) die Verjährung gehemmt. Wo steht denn, dass ein Bescheid einer Behörde die Verjährung aufhält?

Das ergibt sich aus § 39 SGB X. SV-Beiträge können, wenn sie fällig geworden sind, eingetrieben werden wie Steuern - ein Mahnbescheid ist nicht erforderlich.
Dass eine Betriebsprüfung die Verjährung hemmt, steht übrigens in § 25 Abs. 2 SGB IV
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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