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Verfasst am: 03.02.09, 20:55 Titel: Trennung-Rückzahlung von eingebrachtem Eigenkapital
Ein nicht verheiratetes Paar kauft ein Haus.Sie nimmt einen Teil des Kaufpreises als Darlehen auf. Eigenkapital kommt von den Eltern ihres Freudes. Darüber schließen sie einen Zinslosen Rückzahlungsvertrag mit ihr ab.Nach einigen Jahen trennen sie sich. Er zieht aus der Immobilie aus. Seine Eltern stehen mit im Grundbuch. Haben seine Eltern die Möglichkeit den Restbtrag des einzufordern, weil der Sohn ja schließlich nicht mehr dort wohnt?
Das weiß ich nicht genau. Fakt ist, das sie und seine Eltern im Grundbuch eingetragen sind. Und weil sie ihren Sohn, der durch Krankheit in einer finanziellen Notlage ist unterstützeh wollen, benötigen sie das eingebrachte Kapital.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 04.02.09, 17:51 Titel: Re: Trennung-Rückzahlung von eingebrachtem Eigenkapital
Asnetbeat hat folgendes geschrieben::
Eigenkapital kommt von den Eltern ihres Freudes. Darüber schließen sie einen Zinslosen Rückzahlungsvertrag mit ihr ab.
Die Eltern des Freundes können die Rückzahlung des Geldbetrags, den sie der Freundin ihres Sohnes als Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben, entsprechend der Vereinbarungen in dem von ihnen mit der Freundin ihres Sohnes abgeschlossenen Rückzahlungsvertrag verlangen.
Weder der Umstand, dass der Sohn aus der Immobilie ausgezogen ist, noch die Absicht der Eltern, ihren Sohn in einer finanzielle Notlage zu unterstützen, berechtigen meines Erachtens die Eltern, von der Freundin ihres Sohnes eine Zahlung abweichend von den Vereinbarungen in dem Rückzahlungsvertrag zu fordern.
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