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Lehrer bewertet unfair

 
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Ioncell
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 18:07    Titel: Lehrer bewertet unfair Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, ein Lehrer bewertet Schüler, die ihm nicht so sympathisch sind unfair vor allem in den mündlichen Leistungen und bevorzugt Schüler, die ihm sympathischer sind. Es beschweren sich unabhängig voneinander mehrere Schüler. Die Kollegstufenbetreuung nimmt die Beschwerden entgegen, kann jedoch nichts weiter tun.
Jetzt tritt der Fall auf, dass ein bevorzugter Schüler 13 Punkte im Zeugniss erhält. Einem anderen Schüler fällt dies auf und er wird stuzig, denn der betroffene Schüler hatte nur 11 Punkte in der Klausur. Die Gesamtnote setzt sich folgendermaßen zusammen:

(Schriftliche Note* 2 + Mündliche Leistung) / 3

Wie der Schüler richtig bemerkt hat, ist es eigentlich unmöglich auf 13 Punkte im Gesamten zu kommen bei einer Klausur mit der Leistung 11, selbst mit 15 Punkten mündlich, was der höchstmöglichen Punktzahl entspricht.

(11*2 + 15) / 3= 12,3 => Höchstens 12 Punkte im Zeugniss.

Manchmal kommt es vor, dass Lehrer die schriftlichen mit den mündlichen Leistungen verwechseln und somit ein anderes Ergebniss herauskommt. Allerdings tritt dieser Fall nur bei dem einen Schüler des Kurses auf, also ist es unwahrscheinlich, dass der Lehrer auf seiner Notenliste die Noten verwechselt hat.

Abgesehen, dass so ein Fall an Bodenlosigkeit und Niederträchtigkeit nicht zu übertreffen wäre und so ein Lehrer eine Schande für das Beamtentum darstellen würde:
Was könnte man gegen den Lehrer tun? Hääte er sich strafbar gemacht?

Müssen Lehrer ausserdem nicht einen Eid schwören? Wenn ja, welchen?

MfG
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Beurteilungen und Schulnoten sind nie völlig objektiv. Wenn es allerdings schon auffällig wird, dann sollte der Lehrer sein Tun doch kritisch überdenken.

Rein rechtlich hat die Kollegstufenbetreuung aber Recht, man
Zitat:
kann jedoch nichts weiter tun


Wenn der Fall des 'bevorzugten Schülers' so stimmt und die Benotung so wie von Ihnen beschrieben vorgeschrieben ist, dann hat der Lehrer tatsächlich einen Fehler gemacht.

Zitat:
Was könnte man gegen den Lehrer tun?
Natürlich könnte man mit der Fachbereichsleitung, Schulleitung und/oder Schulamt reden - aber was wollen sie damit erreichen? Dass der Schüler eine schlechtere Note bekommt? Das macht Sie sicherlich zum Sympathieträger des Monats. Generell kann man das 'Problem' aber schon ruhig mal ansprechen.

Zitat:
Hääte er sich strafbar gemacht?

Strafrecht ist nicht meine Spielwiese, aber von eoinem Straftatbestand der unfairen Notenvergabe habe ich noch nie was gehört.

Zitat:
Müssen Lehrer ausserdem nicht einen Eid schwören? Wenn ja, welchen?

Wenn sie verbeamtet werden - ja. Den genauen Wortlaut können Sie im jeweils gültigen Landesbeamtengesetz nachlesen.
Aber eins vorweg - da steht auch nichts von 'unfairer Notenvergabe'
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Pirate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 21:02    Titel: Re: Lehrer bewertet unfair Antworten mit Zitat

Ioncell hat folgendes geschrieben::
Abgesehen, dass so ein Fall an Bodenlosigkeit und Niederträchtigkeit nicht zu übertreffen wäre


Das trifft zu einem gewissen Teil auch auf Leute zu, die an den Noten von ANDEREN rummäkeln.
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Ioncell
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mäkel nicht an den Noten anderer rum, ich mäkle daran rum, dass Lehrer vorsätzlich so ne Scheisse abziehn!
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CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 22:45    Titel: Re: Lehrer bewertet unfair Antworten mit Zitat

Ioncell hat folgendes geschrieben::
[...]

Die Gesamtnote setzt sich folgendermaßen zusammen:

(Schriftliche Note* 2 + Mündliche Leistung) / 3

[...]


Rein interessehalber: Diese Formel ergibt sich woraus?
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Ioncell
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Formel ist für entsprechende Kurse festgelegt. Nicht von der Schulleitung, sondern vom Ministerium...
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CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es dafür auch eine Quelle?
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wernn ein Schüler "seinen Text" nicht kann, liegt es immer am Lehrer, der ihn "hasst". Und selbstverständlich kann der Lehrer "seinen Text" nicht Böse
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ioncell,

wir befinden uns also offenbar im bayerischen Schulrecht und demnach hätte der Lehrer nach Ihrer beschriebenen Rechnung wohl tatsächlich so bewerten müssen. Warum er es nicht so tat, wird aber wohl letztlich im Verborgenen bleiben, Ihre nicht belegbaren Unterstellungen sind aber nur eine Lesart: Wo ein Vertauschen von schriftlichen und mündlichen Noten nach Ihrer Meinung möglich erscheint, ist eine irrtümliche Notengebung unter eine Klausur genauso gut denkbar, sprich: unter der Arbeit stehen 11 Punkte, obwohl der Lehrer eigentlich 15 Punkte meinte, aber ausgerechnet in dem Moment der schriftlichen Fixierung unter der Klausur abgelenkt war.

"Bodenlosigkeit", "Niederträchtigkeit", "Schande für das Beamtentum", "Vorsatz" sind allerdings Begriffe, die durchaus auch geeignet sind, einen Menschen zu verleumden. Öffentlich sollten diese Vorwürfe deshalb im eigenen Interesse nicht in dieser Form erhoben werden.

Grundsätzlich stellt sich aber überhaupt die Frage, ob die Noten des angeblich bevorzugten Schülers öffentlich diksutiert werden dürfen. Sie stellen vertrauliche Daten dar, die andere Mitschüler nichts angehen. Auch wenn der Schüler sie selbst genannt haben sollte, sind die Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere durch jemanden, der die moralische Messlatte so hoch gelegt hat. Wie kamen Sie selbst an diese Information?

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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