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Verfasst am: 04.02.09, 18:10 Titel: Anwalt wird trotz Bezahlung seit 7 Wochen nicht tätig
Ich habe mich im Dezember mit einer international tätigen Kanzlei wegen Vertretung in einem Arbeitsrechtsfall in Italien in Verbindung gesetzt. Ich bin rechtsschutzversichert und nachdem nach 4 Wochen hin und her die Versicherung vor fast 3 Wochen endlich ihr ok gegeben und bezahlt hat( und ich meine Selbstbeteilugung ), ist die Kanzlei bisher nicht in der Lage gewesen, ein Schreiben an meinen Arbeitgeber zu senden. Auf meine Emails wird, wenn überhaupt, erst nach zahlreichen Erinnerungen unvollständig geantwortet, auf meine Anrufe folgen Versprechen zurückzurufen, doch nichts passiert. Vor 2 Tagen habe ich endlich ein sehr allgemein gehaltenes Schreiben erhalten, welches die Anwälte an meinen Arbeitgeber senden wollten, in welchem die Fakten einfach falsch und teilweise nicht mit italienischem Recht konform sind. Ich schreibe seit Tagen emails und rufe an, um zu besprechen, wie es weitergehen soll, da ich es seltsam finde, dass meine Anwälte weder die italienische Sprache noch die einschlägigen Gesetze kennen. Ich bin verzweifelt und weis nicht was ich tun soll. Habe Angst, dass vielleicht irgendwelche Fristen ablaufen. Die Anwälte sind bezahlt und haben bisher kaum etwas getan. Kann auch keine neuen Anwalt bezahlen und fürchte die Rechtsschutzversicherung wird bei einem Wechsel die Kosten nicht übernehmen. Was kann ich gegen meine Anwälte tun? ( abgesehen von Mandat kündigen) Kann ich wechseln und die Versicherung übernimmt ? Gibt es eine Stelle bei der man sich über das Verhalten der Anwälte beschweren kann und die dann auch wirklich etwas tut? Muss die Kanzlei für eventuelle Schäden aus der Nicht-Wahrnehmung meiner Interessen haften? Wie ist die Rechtslage?
Wenn eine Anwaltskanzlei, die mit einschlägigen Sprachkenntnissen wirbt, erkennbar weder die Sprache sauber beherrscht, noch die aktuelle Rechtslage, dann ist das ehrlich gesagt ein ziemlich klarer Fall, dass irgend etwas im Busch ist. Kann natürlich einen harmlosen Grund haben, wie z.B. dass der eigentlich dafür zuständige RA ein paar Wochen krank war ider in Urlaub und dann überlastet. Ändert aber nichts daran, dass man dem Mandanten nur dann extrem schlampige Arbeitsergebnisse vorlegt, wenn mans vermasselt hat.
Fazit: Alles soweit irgend möglich ab nun nur noch schriftlich oder mit Zeugen machen, Anrufen, Stress machen und und eine klare Erklärung verlangen.
Klappt es dann nicht - dann den eigenen Geldbeutel checken und ab zu einem Anwalt für Anwaltshaftung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Geldbeutel checken und ab zu einem Anwalt für Anwaltshaftung.
Zitat:
Konsequenzen aus falscher Beratung
Macht erst dann Sinn, wenn Mandant ein Schaden entstanden ist und das Handeln des Anwaltes dafür kausal, d.h. ursächlich war.
Zitat:
Fakten einfach falsch und teilweise nicht mit italienischem Recht konform sind
Die Informationen erhalten die Anwälte meist von dem Mandanten; klar nicht zum gültigen, anzuwendenden Recht. Aber die Fakten, die Sachverhalts-Tatsachen, müssen dem Anwalt natürlich möglichst komplett vorliegen.
Da Sie offenbar das anzuwendende Recht besser kennen, als die Anwälte, sollten Sie das ggf. klarstellen. Am besten ist es, Sie machen bei dem betreffenden Anwalt nochmal einen Termin und sprechen die Sache durch. _________________ Gruß
Peter H.
Ein Schaden ist bisher ja nicht entstanden, weil ich mich gegen die Verwendung des falschen Schreibens ( nachweislich falscher und nicht mit den Gesetzen konformer Inhalt ) gewehrt habe. Es war ein Zufall dass ich wusste, dass etwas falsch war. Nun verfüge ich nicht über ausreichende Kenntnisse um künftig jeden Schritt des Anwaltes zu prüfen. Das Vertrauen ist jetzt einfach nicht mehr da.
klar, wenn das Vertrauen zum Anwalt weg ist, sollte man dringlich über einen Wechsel nachdenken.
Wenn aber das Geld schon bei ihm ist, ist es halt schwer, dort wieder zu holen, wenn noch kein Schaden entstanden ist.
Ggf. mal die RSV anfragen, ob angesichts der absolut offenkundigen Unfähigkeit des Anwaltes ein zweiter Anwalt bezahlt wird. Im entsprechenden Thread im Versicherungsrecht haben Sie ja diesbezüglich schon nachgefragt.
Aber wie gesagt. Vielleicht sollten Sie dem Anwalt eine 2. Chance geben und erst mal - unter wachsamer Begleitung - machen lassen, bis ggf. ein Zeitpunkt gekommen ist, bei welchem ein Wechsel nicht mehr mit doppeleten Kosten verbunden ist. _________________ Gruß
Peter H.
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