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Schwerer Diebstahl in der Schule
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Tetsuya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
tut mir leid das es mir jetzt erst möglich ist auf die Fragen zu antworten, allerdings war ich über die letzten Tage verhindert.
Es ist bei uns üblich das wir Wertgegenstände dem Lehrer übergeben, bzw. diese in die Kabine legen. Wir werden jährlich zu Beginn des Schuljahres dazu auch aufgefordert diesen Schutz in anspruchzunehmen. Es ist allerdings nicht mehr üblich das Lehrer die entnommenen Wertgegenstände kontrollieren oder protokollieren.
Zum Fenster: Es handelt sich hierbei um eine Art Dursicht für die Lehrer, welche ihnen ermöglicht in die Turnhalle hinein sehen zu können. Um Beispielsweise Gegenstände herausgeben zu können, wie Bälle oder ähnliches ( diese werden meist mit eingeschlossen, da am Nachmittag private Vereine sich in der Turnhalle befinden), wurde dieses Fenster integriert.
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ziatat: „Hallo, also mir wurde geraten eine Klage wegen mangelnder Sicherungsmöglichkeiten zu erheben“

Das das der falsche Weg ist, konnte man den Ausführungen von Herrn Reiser entnehmen.
Ebenso ist dies dem link von Redfox zu entnehmen, sowie dem Urteil des OLG Zweibrücken.

Eine Klage gegen das Land wäre wohl erfolgversprechender.

Wie aus der Diskussion zwischen mir und Ronny1958, Zafilutsche und Volker13 zu entnehmen ist, kann man durchaus Unterschiedlicher Meinung über den Wert des Handys als Luxusartikel oder doch üblich seien.
Hier denke ich wird ein Richter seine eigene Meinung haben. Ich habe aber Zweifel, dass er meiner Rechtsauffassung komplett folgen wird. Wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass das Handy ein Schmuckstück ist, dürfte es mit der Schadensregulierung wohl schwer werden.

Zitat: „Hatte bereits auch schon mit rechtlichen Schritten gedroht da mir ein bekannter Anwalt hierzu geraten hatte“

Schulrecht ist auch Verwaltungsrecht. Es ist aber so, dass sich in diese Thema nicht jeder Anwalt eingearbeitet hat.

Meine Meinung als juristischer Laie und Vater: Einen Fachanwalt aufsuchen und sich von diesem Fachanwalt beraten lassen.

Viel Erfolg

Heini
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