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Beurlaubung und Tätigkeit im Ausland

 
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littlesundevil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 18:40    Titel: Beurlaubung und Tätigkeit im Ausland Antworten mit Zitat

Ich bin Landesbeamter in Hessen und möchte mich gerne für ein paar Jahre beurlauben lassen und in dieser Zeit in den USA arbeiten. Leider konnte ich bislang in all den Gesetzestexten und Forenbeiträgen nicht nachlesen, ob mein Wunsch überhaupt möglich ist: einerseits benötige ich ja einen "trifftigen" Grund für die Beurlaubung, andererseits muss ich herausfinden, ob eine Tätigkeit im Ausland überhaupt statthaft ist... Kann mir jemand helfen??? Ich würde mich freuen - hängt doch ein Traum davon ab!!!!

Rechtslage????????
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littlesundevil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal!

Möchte nochmal eine ergänzende Frage zum Thema Beurlaubung stellen: ist es möglich sich beurlauben zu lassen (aus persönlichen, familiären oder sonstigen Gründen) und dann seinen Wohnsitz im Ausland (z.B. USA) zu haben????

Wie ist hier die Rechtslage?
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben. Einen wichtigen Grund für die Beurlaubung kannst du nicht nennen. Der muss vorliegen - jedenfalls nach der SonderUVO NRW.

Dann ist es immer eine Ermessensentscheidung und dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen.

Mein Tipp: frag nicht das Forum, frag den zuständigen Dienstvorgesetzten.

Hans
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre einfacher, diese Frage an die Personalverwaltung zu stellen.
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littlesundevil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal DANKE für die Antworten!

Mir ist bekannt, dass dies wahrscheinlich keine gewöhnliche Anfrage ist. Sicherlich müsste ich mich mit der Dienststelle auseinandersetzen. Momentan sprechen dienstliche Gründe nicht gegen eine Beurlaubung (haben momentan eine sehr gute Personaldecke). Ich habe eben die Möglichkeit, eine Beurlaubung aus familiären Gründe zu beantragen (Kinder) und hätte bei der Betreuung der Kinder eben auch die Chance, dies in den USA zu machen. Spricht irgendwas dagegen, die Betreuung in einem anderen Land zu machen??? Ist eine komplizierte Geschichte, die wohl nicht in diesem Forum beantwortet werden kann......

Nochmals danke
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boxer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte dies auch mal ( vor etlichen Jahren ) machen. Wurde aber schon im Vorfeld abgelehnt. Keine Chance, war auch in Hessen...

Grüße
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