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Student soll Stipendium "weggenommen" werden. Bitt

 
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Bruce88
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:14    Titel: Student soll Stipendium "weggenommen" werden. Bitt Antworten mit Zitat

Hi Leute,

dank meines sehr guten Vordiplom habe ich ein Stipendium meiner FH erhalten.
In dem Stipendiumbescheid stand drin, das ich bis einschl. Sommersemester 2009 von den allgemeinen Studiengebühren (damals noch 500 €) befreit bin.
Ich hatte zum ersten mal im Leben das Gefühl, dass Leistung sich lohnt. Diese Naivität hielt nur kurz an. Das Studiengebührenmodell der Stadt Hamburg wurde geändert.
Es sind nun ca. 375 € an Gebühr fällig. Nach Stundungsantrag kann man diesen Betrag auch erst nach Berufseintritt zahlen (Was im Grunde eine sehr gute Sache für uns Studenten ist. Großes Lob an die CDU und GAL, die das beschlossen haben).

Leider erhielt ich dann ein schreiben (siehe unten) meiner hochschule das meine Stipenium wiederufen wird und ich für das SS 2009 doch ca 375 € zu zahlen habe.
Ich habe zunächst wiederuf eingelegt und soll den jetzt Begründen?
In erster Linie ist meine Begründung , dass ich finanziell ohne diese Gebühren geplant habe. Da ich ja per bescheid befreit worden bin. Ist das ausreichend ? Und wie mache ich diese Begründung stich und hiebfest? Bin juristisch nicht der experte.
DANKE FÜR EURE HILFE


####################
Anbei das schreiben:
---------------------------------

Allgemeine Studiengebühr Wintersemester 2008/2009
Aufhebung des Befreiungsbescheides vom 30.11.2007
Matrikelnummer: X
Sehr geehrter Herr X,
wir nehmen Bezug auf den Befreiungsbescheid vom 30.11.2007. Wie Ihnen sicherlich
bekannt ist, wurden die Regelungen zu den Allgemeinen Studiengebühren im
Hamburgischen Hochschulgesetz zum 01.10.2008 geändert.
Es ergeht daher folgender
Aufhebungs- und Befreiungsbescheid:
1. Der Befreiungsbescheid vom 30.11.2007 wird aufgehoben.
2. Für das Wintersemester 2008/09 sind Sie von der Zahlung der Allgemeinen
Studiengebühr ausgenommen.
3. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.
Begründung:
1.
Mit Datum vom 01.10.2008 sind im Zusammenhang mit der Allgemeinen
Studiengebühr umfassende Neuregelungen in Kraft getreten. Unter anderem wurde
die so genannte Stipendiensatzung aufgehoben. Daher kann die seinerzeit durch
Bescheid vom 30.11.2007 ausgesprochene Befreiung bis zum Sommersemester 2009
nicht mehr zu Ihren Gunsten fort gelten.
Aufgrund der geänderten Rechtslage darf somit der Befreiungsbescheid vom
30.11.2007 gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 4 HmbVwVfG widerrufen und folglich aufgehoben
werden.
Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer schnellen Umsetzung der
neuen Regelungen, was zu einer Aufhebung des Befreiungsbescheides mit sofortiger
Wirkung führt.

Seite 2

2.
Die X Hamburg hat sich entschlossen, Studierende die aufgrund der Stipendiensatzung
über das Sommersemester 2008 hinaus von der Allgemeinen Studiengebühr befreit
wurden, aus Kulanzgründen für das laufende Wintersemester 2008/09 von der
Studiengebührenpflicht auszunehmen.
Somit sind Sie als zurückgemeldete/r Studierende/r ab dem Sommersemester 2009
gebührenpflichtig, soweit nicht ein Ausnahme- oder Befreiungsgrund nach dem
Hamburgischen Hochschulgesetz in der neuen Fassung gegeben ist.
3.
Dieser Bescheid ergeht für Sie kostenfrei.
Hinweis: Bitte beachten Sie bereits jetzt unsere Informationen zu den Neuregelungen der
Allgemeinen Studiengebühren unter XXX

Büro Studiengebühren
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der X Hamburg, Büro
Studiengebühren, Stiftstraße 69, 20099 Hamburg schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift einzulegen.
Dieser Bescheid ist im automatischen Verfahren erstellt und daher ohne Unterschrift und
Namenswiedergabe wirksam (§ 37 Abs. 5 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz, Gesetz- und
Verordnungsblatt 1977, S. 333, 402; 2003, S. 357)
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich ist das ja wieder viel zu konkret, für dieses Forum. Wir können hier keine Widerspruchsbegründung ausarbeiten und dürfen das auch nicht.

1. Die Begründung des Widerrufs sollte ein Anwalt machen. Man könnte hier evtl. mit Vertrauensschutz argumentieren, aber das weiß der Anwalt besser.

2. Bevor man sich einen Anwalt sucht, sollte man beim AStA vorbeischauen. Vermutlich haben mehrere Studenten dieses Problem. Der AStA könnte versuchen, politischen Druck aufzubauen. Außerdem kann der AStA vielleicht Anwälte empfehlen, die mit solchen Problemen vertraut sind.
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