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recht.de :: Thema anzeigen - Ordnungswidrigkeit im Zweifel gegen den BEschuldigten / Gurt
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Ordnungswidrigkeit im Zweifel gegen den BEschuldigten / Gurt

 
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galatisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:49    Titel: Ordnungswidrigkeit im Zweifel gegen den BEschuldigten / Gurt Antworten mit Zitat

Angenommen A fährt mit B abends nach Hause. Die Polizei fährt vor ihm wechselt dann die SPur und fährt auf einmal hinter ihm, hält ihn daraufhin an.

A denkt sich nichts bei stellt den Motor ab, legt den Gurt ab und sucht die PApiere raus damit alles schneller geht! BEamten kommen ans Fenster begrüßen und meinen gesehen zu haben dass A keinen Sicherheitsgurt getragen hatt während er gefahren ist. A und B verneinen dies und sagen den BEamten dass A den GUrt angelegt hatte evtl falsch, da A den Gurt ab und zu unter der Achsel trägt. BEamten beharren und stellen A einen Strafzettel aus und fragne ihn ob r noch eine Aussage machen wolle. Dies verneint A, B's Name wird als ZEuge notiert(?!), A zahlt nciht direkt und bekommt den BEscheid über 30 EUR wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt. Da es sich um eine Falschaussage seitens der Beamten handelt ist es sinnvol dass A Wiederspruch einlegt oder steht es auf jedem Fall Aussage gegen Aussage und A wird die Geschichte soderso verlieren?

SG
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hat A denn nun den Gurt richtig angelegt gehabt oder nicht?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal: Ein unter der Achsel hindurch geführter Gurt gilt als nicht angelegt.

Desweiteren möchte ich hier einen unserer hochverehrten Moderatoren Winken zum Thema "Aussage gegen Aussage" zitieren
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Lies mich (Ich bin ein Link) Winken

_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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galatisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Zunächst einmal: Ein unter der Achsel hindurch geführter Gurt gilt als nicht angelegt.

Sicher? Nicht als falsch angelegt?

A hatte den Gurt unter der Achsel angelegt
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sicher?
Ja.

Zitat:
Nicht als falsch angelegt?
Nein.

Zitat:
A hatte den Gurt unter der Achsel angelegt
Das ist dann in diesem Fall schlecht für A. (Und es sei mir diese ausdrücklich nicht böse gemeinte Bemerkung gestattet: Nicht nur schlecht in Bezug auf die Rechtslage, sondern vor allem in Bezug auf A’s Gesundheit. Das, was A macht, ist für A höchst gefährlich.)
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

galatisa hat folgendes geschrieben::


A hatte den Gurt unter der Achsel angelegt


§ 21 StVO hat folgendes geschrieben::
Er muss ... so angelegt sein, dass er díe ... erstrebte Rückhaltewirkung vollständig erfüllt. Das ist nicht der Fall, wenn der Schultergurt ... unter der Achsel hindurchgeführt wird.


Die dazugehörigen Urteile sind u. a. :

Ha NJW 86 267
VRS 69 460
Ol DAR 86 28
AG Bra NJW 85 3088
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