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Unterschriftsbefugnis entziehen?

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:03    Titel: Unterschriftsbefugnis entziehen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Darf der Dienstherr einem Beamten "einfach so" die Unterschriftsbefugnis entziehen? Der Beamte muss ganz normal weiter arbeiten, darf aber keinen Brief mehr unterschreiben, sondern muss jedes mal einen Kollegen unterschreiben lassen. Es wurde kein Disziplinarverfahren in die Wege geleitet.

Ist das rechtlich unbedenklich? Vorab vielen Dank! Winken
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sachverhalt gibt leider nicht viel her, um hier etwas zu sagen. Sicherlich kann der Dienstherr Veränderungen am Arbeitsplatz vornehmen, es sei denn dadurch ist es kein amtsangemessener Einsatz (d.h. besoldugnsadäquat) mehr.
Der Dienstherr wird schon seinen Grund haben, hier zu agieren; er wird sicherlich nicht die Abläufe verkomplizieren ohne dafür einen Anlass zu haben.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mich hätte jetzt aber mal interessiert, welche Rechtsgrundlage dem Dienstherren so etwas gestattet. Ob das dann gerechtfertigt ist oder nicht ist mir jetzt nicht so wichtig, es geht mir nur darum, ob und wenn ja wegen welcher Vorschrift der Dienstherr das darf.
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roger2102
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

seine Begründung dürfte dies in der Personal- und Organisationshoheit finden.

Gruß roger2102
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"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm.. Okay danke. Ich hatte eigentlich darauf gehofft irgend einen Paragraphen im Hessischen Beamtengesetz zu finden, der etwas über das Entziehen der Unterschriftsbefugnis aussagt. Aber einen solchen scheint es wohl nicht zu geben.
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine "Verordnung über das Recht eines Beamten zur Unterbeschriftsbefugnis und zum Entzug dieser". Vielmehr ergibt sich dieses aus dem dem Beamtenrecht innewohnenden Direktionsrechts.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Arm nehmen
Zitat:
Es gibt keine "Verordnung über das Recht eines Beamten zur Unterbeschriftsbefugnis und zum Entzug dieser"

Schade eigentlich. Würde noch fehlen. Na gut, danke schön!
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ist schon richtig, eine Verordnung darüber gibt es nicht.

Andererseits gibt es Stellen- und Anforderungsprofile und i.d.R. ziemlich klare behördeninterne Zuständigkeitsregelungen. Und wenn zu einer bestimmten Stelle die Befugnis oder gar Verpflichtung gehört, externen Schriftwechsel zu führen, dann kann sich der Stelleninhaber in gewissen Grenzen sicherlich auch darauf berufen.

Ich bin alles andere als firm in diesen Angelegenheiten, würde mich aber als Betroffener einer solchen Maßnahme bei der Personalvertretung über die Rechtmäßigkeit informieren.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Ich bin alles andere als firm in diesen Angelegenheiten, würde mich aber als Betroffener einer solchen Maßnahme bei der Personalvertretung über die Rechtmäßigkeit informieren.

Ja, aber ob die bei einem solchen Problem weiterhelfen könnte... Das mag bei größeren Behörden sicher gehen, aber der Personalrat der Gemeindeverwaltung Klein-Irgendwas wird sich damit wahrscheinlich auch nicht auskennen.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Truthahn,

Ich würde es mal mit der Geschäftsordnung oder mit der Dienstanweisung des Beamten versuchen. Irgendwo muss eine Regelung zur Zeichnungsbefugnis vorliegen.
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Geschäftsordnung oder Dienstanweisung wäre dann eine "behördeninterne"?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

lawyer hat folgendes geschrieben::
Es gibt keine "Verordnung über das Recht eines Beamten zur Unterbeschriftsbefugnis und zum Entzug dieser". Vielmehr ergibt sich dieses aus dem dem Beamtenrecht innewohnenden Direktionsrechts.

Landes- oder Bundesgesetze die die Unterschriftsberechtigungen regeln, sind auch mir nicht bekannt. Vielmehr dürfte diese Frage in den (Allgemeinen-)Dienstanweisungen der betreffenden Behörde geregelt sein. In meiner Gemeinde ist sogar geregelt, mit welcher Farbe der jeweilige Sachbearbeiter unterschreiben darf und wann i.A. oder i.V. zu benutzen ist.
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Diese Geschäftsordnung oder Dienstanweisung wäre dann eine "behördeninterne"?

Richtig!
Und wenn die Personalvertretung mangels Kompetenz passen muss, gibt's immer noch die entsprechenden Gewerkschaften.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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