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Verfasst am: 03.02.09, 18:38 Titel: Frankierung von Briefsendungen
Hallo,
ist es erlaubt eine Briefsendung auf ein zurückliegendes Datum zu Frankieren?
Das bedeutet eine Breifsendung am 20.01. die nach aller wahrscheinlichkeit am 21.01. zugestellt wird, mit dem Datum vom 05.01. zu frankieren.
Wie ist die Rechtslage?
Wer frankiert falsch? Der Versender mittels Freistempler (die meisten Geräte können ein vergangenes Datum nicht stempeln) oder der Dienstleister, der die Briefsendung befördert? _________________ Karma statt Punkte!
Tag Mautze,
"frankieren" kommt von ital. "franco" und heißt heute "frei machen" (den Empfänger von der Pflicht, für den Erhalt der Sendung ein Porto zu zahlen).
Das bloße Rückdatieren des in die Post gegebenen Schriftstückes ist für sich genommen nicht verboten, es ist jedenfalls kein Urkundendelikt oder dergleichen. Wenn dadurch allerdings jemand getäuscht werden soll und genau hierdurch zu einer Vermögensverfügung veranlasst werden soll, müsste von überlegen, ob nicht ein Betrugsversuch in Frage kommt.
Wobei in rechtlicher Hinsicht ohnehin zumeist der Zugang entscheidend ist, nicht der Zeitpunkt des Absendens. Die Ausnahmen gibt es, aber sie sind seltener.
das hab ich aus den Bestimmungen der Post entnommen
Zitat:
Das Frankierdatum der Sendung und das Datum der Einlieferung müssen grundsätzlich übereinstimmen. Bei einer Abweichung zwischen Frankier- und Einlieferungsdatum von mehr als einem Tag kann die Annahme und Beförderung der Sendung durch die Deutsche Post verweigert werden. Nutzen Sie daher in STAMPIT die Möglichkeit, das Absendedatum bei Briefsendungen bis zu 30 Tage und bei Paketsendungen bis zu 7 Tage vorzudatieren
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