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Verfasst am: 01.02.09, 16:23 Titel: Türe zur Tiefgarage offen
Haben eine Wohnug mit Tiefgarage.
Diese hat eine Türe neben den Tor zur Strasse hin.
Die Türe steht manchmal nachts offen.
Das liegt daran, das man sie von aussen nicht einfach zuziehen kann, sondern dazu den Schlüssel in Schloss stecken muss, um diese zu schliessen.
Wer zahlt im Fall, das durch die offenstehende Tür Nachts Personen in die Tiefgarage gehen und Reifen stehlen oder die Autos beschädigen würden ?
Zuletzt bearbeitet von schreiner am 02.02.09, 10:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
war das mit dem Schloß "so gedacht", oder ist da was defekt?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Ein bischen WD 40 oder Caramba an die Falle sprühen und die Tür funkt. wieder. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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