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Verfasst am: 01.02.09, 18:24 Titel: Zwangspensionierung als Beamter NRW wenn kann helfen ??!!
Können sie mir vieleicht noch mitteilen ob eine Überprüfung nach § 45 Absatz 3 LBG NRW vor oder nach einer Amtsärztlichen Untersuchung stattzufinden hat?
Danke
Kann die Verwaltung als Argument vorbringen man hat ja versucht über 2 Jahre einen leidensgerechten Arbeitsplatz für sie zu finden nach § 45 Abs. 3, obwohl ich in dem gesamten zeitraum meinen dienstlichen Verpflichtungen (auf meiner damaligen Stelle) ohne längere Krankheitszeiten immer erfühlt habe, und dann gegen meinen willen umgesetzt worden bin auf eine nicht Amtsangemessene Stelle.
War dann 2 Monate Krank wurde dann zum Amtsarzt geschickt der natürlich wie nicht anders zu erwarten war mir bescheinigte das mit einer völligen wiedereherstellung meiner Dienstfähigkeit nicht zurechnen ist, seitdem befinde ich mich im Klageverfahren gegen meinen Dienstherren.
Nach der Amtsärztlichen Untersuchung wurde über Monate nichts unternommen mir einen Arbeitsplatz anzubieten, sondern nur abgewartet das die zeiten erfüllt sind mich zu Zwangspensionieren zu können.
Trotz wiederholter Arbeitsangebote von mir.
Habe jetzt schon von 4 Fachärzten Gutachten das ich Dienst- und Arbeitsfähig bin macht vor Gericht aber keinen Eindruck.
Beamter im mittleren technischen Dienst (Feuerwehr)
Alter 42
Rückenprobleme nach Bandscheibenvorfall
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