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Anstellungskörperschaft eines Gerichtsvollziehers

 
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 19:04    Titel: Anstellungskörperschaft eines Gerichtsvollziehers Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Angenommen, man wollte im Wege der Amtshaftung Schadensersatz wegen der Verletzung von Dienstpflichten eines Gerichtsvollziehers geltend machen: Wer wäre dann richtige Beklagte?

Meines Erachtens haftet die Anstellungskörperschaft des Gerichtsvollziehers. Aber welche ist das und woraus ergibt sich das?

Ich habe hierzu leider nichts gefunden und freue mich daher über Antworten.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher

Laut Wiki ist der Gerichtsvollzieher ein Beamter der Justiz, danach müsste m.E. das Bundesland vertreten durch seinen Justizminister der Beklagte sein.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, bin mir nämlich nicht sicher.
_________________
ausgezeichnet
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CLV
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo yamato,

Du hattest recht - brauchst Dich also nicht eines Besseren belehren zu lassen! Winken

Danke für die Antwort und bis demnächst mal!
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