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Abwahl als Chefredakteurin der Vereins-Literaturzeitschrift

 
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igda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 18
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 18:15    Titel: Abwahl als Chefredakteurin der Vereins-Literaturzeitschrift Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe gleich noch ein Problem.

Ich bin seit vielen Jahren Chefredakteurin der Literaturzeitschrift des Vereins. Das Amt ist kein Vorstandsamt, und ich bin auch nicht im Vorstand. Die Chefredakteurin wird also nicht vom Vorstand gewählt. Ich hatte die Chefredaktion von meiner Vorgängerin übernommen, nachdem der Verein vor der Auflösung stand und die Zeitschrift unbedingt herausgegeben werden musste.

Die letzte Zeitschrift konnte nicht rechtzeitig erscheinen, weil kein Geld für den Druck da war. Daraufhin hatte ich die Arbeit daran abgebrochen. Als wieder Geld da war, habe ich daran weitergearbeitet, was einige Zeit in Anspruch nahm. Nachdem ich sie dem Drucker geschickt hatte, wurde mir mitgeteilt, dass die Zeitschrift nicht gedruckt wird, weil man mich als Chefredakteurin abgewählt und jemand anders inzwischen die Zeitschrift fertig gestellt hat. Ich dürfe auch nicht mehr den Briefkopf des Vereins benutzen, und ich solle sofort alle Unterlagen dem neuen Chefredakteur schicken. Eine Frist, bis zu der ich die Zeitschrift fertig stellen soll, wurde nicht gesetzt.

Ein schriftlicher Vorstandsbeschluss liegt nicht vor und offensichtlich wurde darüber nicht abgestimmt.

Ist er trotzdem gültig?

J.
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mambo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zuviele Fragen!
Wer wählt oder beruft?
Was sagt die Satzung oder Ordnung des Vereins?
Wo ist die Aufgabe des Redakteurs beschrieben?
Zunächst einmal was nicht gewählt wird, kann auch nicht abgewählt werden!
Wenn eine Aufgabe delegiert wird, von wem bei Euch auch immer, muß darüber eine Schriftform (Protokoll o.ä.) vorliegen, diese ist dann auch bei einer Abberufung in Schriftform zu verfassen und zuzustellen. Willkür ist hier fehl am Platz, klare Begründungen sind erforderlich!
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igda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 18
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das alles ist nirgends schriftlich festgelegt, weder in der Satzung noch in der Geschäftsordnung. Da ist eine Grauzone. Meine Frage lautet (unabhängig davon, ob ich überhaupt abgewählt werden kann): Muss man mir ankündigen, dass ich, wenn ich die Fertigstellung der Zeitschrift bis zum einem bestimmten Tag nicht einhalte, von meinem Amt abgelöst werde, oder kann die Ablösung ohne Fristsetzung geschehen, ohne dass die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt wird?

Die 2. Frage ist: Wem gegenüber bin ich auskunftspflichtig: dem geschäftsführenden Vorstand oder auch den Beisitzern.

Und reicht eine Mail, oder muss mir der Beschluss schriftlich zugehen?

Wieder vielen Dank für die Antworten!
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mambo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

"Wird der Moor nicht mehr gebraucht, so kann er gehen!" Du hast eine Aufgabe, kein Amt, freiwillig übernommen. Auch bist Du nicht bestellt, gewählt oder deligiert worden. Hier gibt es in meinen Augen keine Fristen und Formen zu wahren. Sie verzichten ganz einfach auf Deinen Einsatz. Allein der Ordnung halber und um Dir selber nichts nachsagen zu lassen, solltest Du natürlich alle Unterlagen in dieser Sache an den Nachfolger übergeben. Immer sauber bleiben!
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da es kein Vorstandsamt ist, bleibt die Frage wie man es anders einordnen könnte.
Gabt eine Vergütung für die Tätigkeit oder nur Ersatz der Auslagen ?
Gab es einen Auftrag (durch wen) oder wurde dem Vorstand einfach im Vereinsinteresse zugearbeitet ?
Ich fürchte, diese einfach lose Zusammenarbeit kann auch einfach formlos wieder beendet werden.
Das Vereinsrecht wird wenig hergeben.
Vielleicht mal im Forum Vertrags/Verbraucherrecht versuchen.
_________________
Spezi

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