Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vater zahlte freiwillig mehr - Anrechung auf nächste Monate?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vater zahlte freiwillig mehr - Anrechung auf nächste Monate?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Julitschka05
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:05    Titel: Vater zahlte freiwillig mehr - Anrechung auf nächste Monate? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Unterhaltspglichtiger hat freiwillig 6 Monate lang mehr gezahlt als er eigentlich nach Düsseldorfer Tabelle hätte zahlen müssen.
Ab dem 7. Monat will er nun nur noch den jetzt errechneten Unterhalt zahlen.

Wird das in den Monaten 1-6- zuviel gezahlte Geld auf die Folgemonate angerechnet oder beginnt der 7. Monat mit dem errechneten Unterhalt?

Bsp.: Unterhalt € 500 p.M.
Von Januar bis einschl. Juni wurden € 1.000 p.M. bezahlt.
Muss der Unterhaltspflichtige ab Juli € 500 bezahlen und das von Jan - Juni zuviel gezahlte Geld ist für ihn "weg", oder kann er seine Zahlungen für 6 Monate aussetzen?

Vielen Dank und Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei Minderjährigen gilt mW - auch zuviel - gezahlter Unterhalt als verbraucht und kann folglich weder verrechnet noch zurückgefordert werden.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich nehme an, er wußte, dass er mehr bezahlt, als er müßte? Dann ist ggf. schon vor chatterhands Hinweis Essig, § 814 BGB.

Im übrigen gilt das mit dem verbrauchten Geld nicht nur für Minderjährige, sondern i.d.R. ganz allgemein im Unterhaltsrecht.
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holzschuher,

stimmt, idR trifft das zu.
Es gibt aber mW auch Situationen und die insbesondere bei Volljährigen, wo Unterhalt durchaus zurückgefordert werden kann.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.