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Verfasst am: 04.02.09, 14:05 Titel: Vater zahlte freiwillig mehr - Anrechung auf nächste Monate?
Hallo,
ein Unterhaltspglichtiger hat freiwillig 6 Monate lang mehr gezahlt als er eigentlich nach Düsseldorfer Tabelle hätte zahlen müssen.
Ab dem 7. Monat will er nun nur noch den jetzt errechneten Unterhalt zahlen.
Wird das in den Monaten 1-6- zuviel gezahlte Geld auf die Folgemonate angerechnet oder beginnt der 7. Monat mit dem errechneten Unterhalt?
Bsp.: Unterhalt € 500 p.M.
Von Januar bis einschl. Juni wurden € 1.000 p.M. bezahlt.
Muss der Unterhaltspflichtige ab Juli € 500 bezahlen und das von Jan - Juni zuviel gezahlte Geld ist für ihn "weg", oder kann er seine Zahlungen für 6 Monate aussetzen?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 04.02.09, 14:39 Titel:
Hallo,
bei Minderjährigen gilt mW - auch zuviel - gezahlter Unterhalt als verbraucht und kann folglich weder verrechnet noch zurückgefordert werden. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
ich nehme an, er wußte, dass er mehr bezahlt, als er müßte? Dann ist ggf. schon vor chatterhands Hinweis Essig, § 814 BGB.
Im übrigen gilt das mit dem verbrauchten Geld nicht nur für Minderjährige, sondern i.d.R. ganz allgemein im Unterhaltsrecht. _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 05.02.09, 21:27 Titel:
Hallo Holzschuher,
stimmt, idR trifft das zu.
Es gibt aber mW auch Situationen und die insbesondere bei Volljährigen, wo Unterhalt durchaus zurückgefordert werden kann. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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