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Verfasst am: 05.02.09, 20:51 Titel: Fehler im Darlehnsvertrag
Hallo Forum,
ich habe mal zu folgendem Szenario eine Frage:
Nehmen wir mal jemand schliesst mit einer Bank einen Darlehnsvertrag für ein Haus ab und in diesem Vertrag sind natürlich die Konditionen festgelegt.
Durch einen Fehler in der Bank wird der Beginn der Leistungsrate und der Tilgung auf Ende April 2009 gelegt.
Da es sich um ein Anschlußdarlehn, nehmen wir mal an, dass es zum 31.12.2008 ausgelaufen ist, handelt wurde die Darlehnsumme ja schon zu Beginn des vorherigen Darlehns ausbezahlt.
Jetzt besteht die Bank natürlich darauf, dass die Zinsen für den Zeitraum ab 01.01.2009 bis 31.03.2009 gezahlt werden müssen, obwohl lt. Vertrag keine Raten fällig wären.
Wäre dies überhaupt rechtmäßig, oder, die Bank hat einen Fehler gemacht und muß nun damit leben, dass erst Ende April Geld fliesst?
Ich bin der Meinung, dass die Bank den Vertrag unterzeichnet hat und nun mit dem eigenen Fehler leben muß.
In der Praxis gibt es ständig Kredite die mit einer Tilgungsaussetzung von 1 Monat - 2 Jahren zu Beginn abgeschlossen werden.
Mir ist der Begriff "Leistungsrate" nicht geläufig? Was ist damit gemeint, etwa eine normale Rate (Tilgung + Zinsen)? _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
es kommt darauf an, was in beiden Verträgen vereinbart war.
Der alte Vertrag sah eine Zinsfestschreibung bis 31.12. vor. Nun passiert es schon einmal, dass die Zinsprolongation nicht rechtzeitig fertig wird. Für diesen Fall wird häufig vereinbart, dass der Kredit dann zunächst zu variablen Sätzen fortgesetzt wird. Hier käme es also darauf an, ob im alten Vertrag etwas darüber steht.
Wenn man sich dann auf einen neuen Vertrag geeinigt hat, wird typischerweise vereinbart, dass die neuen Zinsen rückwirkend ab dem Ende er alten Zinsfestschreibung gelten. Die neue Leistungsrate kann aber nicht rückwirkend gezahlt werden und wird daher ab dem nächsten Ultimo vereinbart. Also auch hier: Was steht im neuen Vertrag als Beginn der Zinsfestschreibung (nicht als Termin des Ratenbeginns).
Wenn weder im alten noch im neuen Vertrag eine Regelung getroffen wurde, greifen die Regelungen des BGB. Hier ist zunächst einmal wesentlich, ob der alte Vertrag einer Kündigung bedurfte oder nicht. Bedurfte er keiner Kündigung, so hatte die Bank ab dem 1.Januar eine fällige Forderung. Diese ist mit Basiszins + 2,5 oder Basiszins + 5 % zu verzinsen (je nachdem ob es sich um ein Immobiliardarlehen handelt oder nicht). Bedürfte es einer Kündigung und hätte die Bank nicht gekündigt, so könnte sie den gesetzlichen Zins von 4 % geltend machen.
Nun lag der Fehler angabegemß bei der Bank. Damit ist die Bank grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Der Schaden besteht nun in der Zinsdifferenz zwischen den genannten Zinsen und denjenigen, die marktüblich gewesen wären (d.h. typischerweise den schlussendlich vereinbarten Zinsen. Damit hat der Kunde faktisch einen Anspruch darauf, dass die Bank nur die vertraglichen Zinsen des neuen Vertrags belastet.
Zinsfrei bleibt er aber auf keinen Fall. Er hat ja auch das Darlehen in Anspruch genommen.
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