Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe folgende Frage zum Kindesunterhalt. Ich zahle seit unserer Scheidung im JAhr 2001 Kindesunterhalt. Per einstweiliger Anordnung wurde dies im Juni 2001 auch festgelegt. Seit Mitte 2002 hat meine Ex verhindert, dass ich unseren Sohn sehen kann.
Im Februar 2005 kam mein Sohn in den nächste Altersstufe (6-11 Jahre), was ich jedoch völlig übersehen hatte - der Dauerauftrag lief einfach weiter. Vor kurzem erhielt ich einen Brief von ihrem Anwalt, ich müsste rückwirkend Unterhalt zahlen, da ich seit 2005 mehrfach umgezogen sei, und sie keine Möglichkeit gehabt hätte, mich zur Zahlung oder zur Auskunftserteilung über meine Einkommenslage aufzufordern.
Tatsache ist: Bis Oktober 2005 wohnte ich noch in der selben Stadt, der Telefonbucheintrag von damals existiert sogar noch(!), aber sie hatte mich nie kontaktiert. Im Oktober 2005 zog ich in der Tat weg, fortan ohne Telefonbucheintrag. Ihr war aber bekannt, in welcher Stadt ich wohne, sie kannte lediglich die genaue Adresse nicht. Zudem betreibe ich seit zig Jahren eine private Webseite, sodass es relativ leicht ist, mich ausfindig zu machen.
Frage: Ist die Unterhaltsnachforderung gerechtfertigt? Kommt es möglicherweise darauf an, dass sie angeblich "keine Möglichkeit" hatte, mich zu kontaktieren. Wie ist die Rechtslage? Bin für jede Hilfe dankbar.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.