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mich interessiert wann dieses greift und was es für Folgen nach sich zieht.
Ich bin Student und habe für ein Fach eine Lernzusammenfassung für mich geschrieben. Als ich einem Freund davon erzählte, brachte er mich auf die Idee es für einen Unkostenbeitrag von 5€ an andere Studenten zu verkaufen. Einige sind aber der Meinung, dass es falsch sei, dass ich dafür Geld verlange. Diese Studenten wollen meine Lernzusammenfassung im Internet veröffentlichen und zwar unentgeltlich.
Wie sieht das rechtlich aus? Habe ich ein Recht auf mein geistiges Eigentum?
Grundsätzlich hat jeder Schöpfer eines Werkes (so es denn die für den Schutz notwendige Schöpfungshöhe erreicht) das Recht zu entscheiden,, wann, wo und zu welchen Konditionen es verbreitet oder veröffentlicht wird.. _________________ Geist ist Geil!
Grundsätzlich hat jeder Schöpfer eines Werkes (so es denn die für den Schutz notwendige Schöpfungshöhe erreicht) das Recht zu entscheiden,, wann, wo und zu welchen Konditionen es verbreitet oder veröffentlicht wird..
Wo liegt diese Schöpfungshöhe? Bzw. in welchem Gesetz kann man nachschaun?
Die Schöpfungshöhe ist nicht scharf definiert und wird im Zweifelsfalle (also bei einer gerichtlichen Streitigkeit) vom Richter festgestellt. _________________ Geist ist Geil!
Aha. Dann darf ich noch mal zusammenfassen. Ich kann frei darüberbestimmen, wie, wo und zu welchem Preis ich mein Werk veröffentliche/verkaufe. Wenn jemand es ohne meine Zustimmung veröffentlich ist das ein verstoß gegen geltendes Recht.
Insoweit richtig erkannt?
Ja. Sie soltten sich aber auch bewusst sein, daß die Durchsetzung dieses Rechts nur über den Zivilweg zu erreichen ist. Das finanzielle Risiko trägt hierbei erstmal der Kläger. _________________ Geist ist Geil!
Ich habe nicht vor mich da auf einen Prozess einzulassen, da wäre die Verhältnismäßigkeit nicht gewährleistet. Zudem würde das diesen Leute viel zu viel Ausmerksamkeit zukommen lassen.
Ich danke Ihnen für ihre schnellen und hilfreichen Antworten zu später Stunde.
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