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Angenommen ein Beamter bekommt nach einer Beförderung versehentlich nicht die erhöhte Stellenzulage.
Besteht ein Recht auf Nachzahlung?
Bis zu welchem Zeitpunkt nach Feststellung würde eine Nachzahlung gewährt?
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Wenn für die höhere Besoldungsgruppe eine höhere Stellenzulage vorgesehen ist, dann ist die Zahlung umzustrellen. Nachzahlungen werden im Rahmen der Verjährungsfristen des BGB geleistet. Von welchem Beförderungszeitpunkt sollen wir denn ausgehen? Zum Jahreswechsel sind - wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt - die Ansprüche aus dem Kalenderjahr 2005 verjährt. Jetzt und in den kommenden 10 Monaten wären also noch Nachzahlungen für die Zeit ab 1.01.2006 möglich.
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