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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 02.02.09, 22:03 Titel: Unterschriftsbefugnis entziehen? |
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Hallo!
Darf der Dienstherr einem Beamten "einfach so" die Unterschriftsbefugnis entziehen? Der Beamte muss ganz normal weiter arbeiten, darf aber keinen Brief mehr unterschreiben, sondern muss jedes mal einen Kollegen unterschreiben lassen. Es wurde kein Disziplinarverfahren in die Wege geleitet.
Ist das rechtlich unbedenklich? Vorab vielen Dank! _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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lawyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
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Verfasst am: 04.02.09, 11:17 Titel: |
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Der Sachverhalt gibt leider nicht viel her, um hier etwas zu sagen. Sicherlich kann der Dienstherr Veränderungen am Arbeitsplatz vornehmen, es sei denn dadurch ist es kein amtsangemessener Einsatz (d.h. besoldugnsadäquat) mehr.
Der Dienstherr wird schon seinen Grund haben, hier zu agieren; er wird sicherlich nicht die Abläufe verkomplizieren ohne dafür einen Anlass zu haben. |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 04.02.09, 14:13 Titel: |
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Mich hätte jetzt aber mal interessiert, welche Rechtsgrundlage dem Dienstherren so etwas gestattet. Ob das dann gerechtfertigt ist oder nicht ist mir jetzt nicht so wichtig, es geht mir nur darum, ob und wenn ja wegen welcher Vorschrift der Dienstherr das darf. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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roger2102 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2006 Beiträge: 800
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Verfasst am: 04.02.09, 14:54 Titel: |
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Hallo,
seine Begründung dürfte dies in der Personal- und Organisationshoheit finden.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-) |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 04.02.09, 15:09 Titel: |
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Hmm.. Okay danke. Ich hatte eigentlich darauf gehofft irgend einen Paragraphen im Hessischen Beamtengesetz zu finden, der etwas über das Entziehen der Unterschriftsbefugnis aussagt. Aber einen solchen scheint es wohl nicht zu geben. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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lawyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
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Verfasst am: 04.02.09, 19:08 Titel: |
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Es gibt keine "Verordnung über das Recht eines Beamten zur Unterbeschriftsbefugnis und zum Entzug dieser". Vielmehr ergibt sich dieses aus dem dem Beamtenrecht innewohnenden Direktionsrechts. |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 04.02.09, 21:21 Titel: |
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Zitat: | Es gibt keine "Verordnung über das Recht eines Beamten zur Unterbeschriftsbefugnis und zum Entzug dieser" |
Schade eigentlich. Würde noch fehlen. Na gut, danke schön! _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 05.02.09, 08:54 Titel: |
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Ist schon richtig, eine Verordnung darüber gibt es nicht.
Andererseits gibt es Stellen- und Anforderungsprofile und i.d.R. ziemlich klare behördeninterne Zuständigkeitsregelungen. Und wenn zu einer bestimmten Stelle die Befugnis oder gar Verpflichtung gehört, externen Schriftwechsel zu führen, dann kann sich der Stelleninhaber in gewissen Grenzen sicherlich auch darauf berufen.
Ich bin alles andere als firm in diesen Angelegenheiten, würde mich aber als Betroffener einer solchen Maßnahme bei der Personalvertretung über die Rechtmäßigkeit informieren. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 05.02.09, 13:21 Titel: |
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Old Piper hat folgendes geschrieben:: | Ich bin alles andere als firm in diesen Angelegenheiten, würde mich aber als Betroffener einer solchen Maßnahme bei der Personalvertretung über die Rechtmäßigkeit informieren. |
Ja, aber ob die bei einem solchen Problem weiterhelfen könnte... Das mag bei größeren Behörden sicher gehen, aber der Personalrat der Gemeindeverwaltung Klein-Irgendwas wird sich damit wahrscheinlich auch nicht auskennen. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 05.02.09, 14:17 Titel: |
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Hallo Truthahn,
Ich würde es mal mit der Geschäftsordnung oder mit der Dienstanweisung des Beamten versuchen. Irgendwo muss eine Regelung zur Zeichnungsbefugnis vorliegen. |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 05.02.09, 19:09 Titel: |
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Diese Geschäftsordnung oder Dienstanweisung wäre dann eine "behördeninterne"? _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 05.02.09, 20:26 Titel: |
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lawyer hat folgendes geschrieben:: | Es gibt keine "Verordnung über das Recht eines Beamten zur Unterbeschriftsbefugnis und zum Entzug dieser". Vielmehr ergibt sich dieses aus dem dem Beamtenrecht innewohnenden Direktionsrechts. |
Landes- oder Bundesgesetze die die Unterschriftsberechtigungen regeln, sind auch mir nicht bekannt. Vielmehr dürfte diese Frage in den (Allgemeinen-)Dienstanweisungen der betreffenden Behörde geregelt sein. In meiner Gemeinde ist sogar geregelt, mit welcher Farbe der jeweilige Sachbearbeiter unterschreiben darf und wann i.A. oder i.V. zu benutzen ist. |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 06.02.09, 09:43 Titel: |
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Truthahn029 hat folgendes geschrieben:: | Diese Geschäftsordnung oder Dienstanweisung wäre dann eine "behördeninterne"? |
Richtig!
Und wenn die Personalvertretung mangels Kompetenz passen muss, gibt's immer noch die entsprechenden Gewerkschaften. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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