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Verfasst am: 04.02.09, 12:26 Titel: Anzeige durch Unbeteiligtem wegen Handy am Steuer?
Hallo zusammen,
mich interessiert die Rechtslage in Fällen von Anzeigen durch s.g. Hilfssheriff im Straßenverkehr. Ich erläutere das an folgendem Beispiel:
Person A fährt verbotenerweise mit Handy am Ohr Auto. Irgendwann fällt ein anderes Fahrzeug im Rückspiegel auf, dass relativ dicht auffährt und den Weg von A anscheinend folgt. Am Zielort angelangt sucht A einen Parkplatz, anderes Fahrzeug immer noch im "Schlepp", an einer Auffahrt, wo A drehen will, wird ihm der Weg durch anderes Fahrzeug versperrt. Fahrer B, A hat den Mann noch nie gesehen, steigt aus und schimpft mit A: "Fahren mit Handy wäre verboten und so könne man sein Fahrzeug nicht sicher im Straßenverkehr führen, bla bla. Er hätte alles aufgenommen und das würde jetzt einen Anzeige nach sich ziehen." Sprachs und war weg.
A war etwas verdattert, da B anscheinend mind. 5 Minuten hinter ihm hergefahren ist, nur um ihm das mit dem Handy zu sagen, es gab sonst keinerlei Anschuldigungen, geschweige denn irgendeinen Grund für solche.
Ist so ein Verhalten normal und wie ist die Rechtslage bezüglich der Beweislast in so einem Verfahren? Ist überhaupt mit einer Anzeige und deren Weiterverfolgung zu rechnen? Sind wahrscheinlich mit dem Handy aufgenommene Videos rechtskräftig? War das Verhalten von B Nötigung?
Würde mich über erklärende Antworten freuen und bedanke mich im Voraus sehr herzlich. Es grüßt L.Q.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 04.02.09, 12:40 Titel:
Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.
Wahrscheinlich möchte A aus Rache eine Gegenanzeige gegen B starten unter dem Motto "Der ist mir aber die ganze Zeit hinterher gefahren und hat mir den Weg versperrt.". _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
A ist mit Handy am Ohr Autogefahren. B ist Zeuge. A bekommt Punkte und ein Bußgeld. Wo also ist das Problem?
Danke für die rasche Antwort.
Das Problem ist nicht A, da liegt klar ein Verstoss vor. Mich interessiert vielmehr, wie das Verhalten von B zu beurteilen ist (dichtes Auffahren, Verfolgen, Filmen während der Fahrt, Weg versperren, Strafe androhen)? Und steht nicht Aussage gegen Aussage, vorausgesetzt der Film ist nicht besonders gut?
Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.
...
Vielleicht weiß B aber auch nicht, daß nicht nur das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten ist, sondern jegliche Spielereien mit dem Handy (z.B. das Filmen).
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 04.02.09, 12:46 Titel:
Unser TE hat nicht geschrieben, dass B irgendetwas mit seinem Handy gemacht hat. Vielleicht hat er ja auch eine Kamera im Auto installiert und aktiviert diese mit einem Knopf am Lenkrad, damit er die Hände nicht vom Lenkrad nehmen muss während der Fahrt. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.
Wahrscheinlich möchte A aus Rache eine Gegenanzeige gegen B starten unter dem Motto "Der ist mir aber die ganze Zeit hinterher gefahren und hat mir den Weg versperrt.".
Hallo,
in dem Fall muss ich widersprechen, mich interessiert vielmehr die allgemeine Bewertung des Verhaltens von B und um es ganz klar auszudrücken, ich habe besseres zu tun als wegen so etwas Anzeigen und Gegenanzeigen zu schalten. Außerdem ist es doch im Grunde egal, warum ich hier was mache, ich habe Fragen gestellt und wer mag kann mir antworten, man muss aber nicht immer alles und jeden kommentieren.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 04.02.09, 12:49 Titel:
Es war ja nur eine Vermutung und insofern nicht als Angriff zu werten.
Wenn aber B tatsächlich mit dem Handy gefilmt haben sollte, sollte er sich hüten die Bilder bei der Polizei vorzuzeigen, da er sonst selber dran ist. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
...
1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
...
Im Wesentlichen ist alles gesagt, hinterherfahren darf B, dicht auffahren darf er nicht – auch nicht dann, wenn es seiner Ansicht nach vielleicht zur „Beweissicherung“, sprich Filmen, notwendig ist.
Das Bereiten eines physischen Hindernisses, also das Versperren des Weges mit dem Auto, um einen anderen zur Rede stellen zu können oder am Weiterfahren zu hindern, wurde in der Vergangenheit von Gerichten durchaus als Nötigung bewertet. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 06.02.09, 11:41 Titel:
L.Q. hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.
Wahrscheinlich möchte A aus Rache eine Gegenanzeige gegen B starten unter dem Motto "Der ist mir aber die ganze Zeit hinterher gefahren und hat mir den Weg versperrt.".
Hallo,
in dem Fall muss ich widersprechen, mich interessiert vielmehr die allgemeine Bewertung des Verhaltens von B und um es ganz klar auszudrücken, ich habe besseres zu tun als wegen so etwas Anzeigen und Gegenanzeigen zu schalten. Außerdem ist es doch im Grunde egal, warum ich hier was mache, ich habe Fragen gestellt und wer mag kann mir antworten, man muss aber nicht immer alles und jeden kommentieren.
Es grüßt L.Q.
Wenn Ihnen die Fragen, Kommentare und Antworten in diesem Forum nicht passen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Vielleicht kann Ihnen dieser einen besseren Rat geben. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 06.02.09, 11:46 Titel:
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wenn Ihnen die Fragen, Kommentare und Antworten in diesem Forum nicht passen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Vielleicht kann Ihnen dieser einen besseren Rat geben.
Nun, man "sollte die Wahrheit dem anderen wie einen Mantel hinhalten, dass er hineinschlüpfen kann - nicht wie ein nasses Tuch um den Kopf schlagen." (Max Frisch) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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