Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anzeige durch Unbeteiligtem wegen Handy am Steuer?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anzeige durch Unbeteiligtem wegen Handy am Steuer?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
L.Q.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:26    Titel: Anzeige durch Unbeteiligtem wegen Handy am Steuer? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich interessiert die Rechtslage in Fällen von Anzeigen durch s.g. Hilfssheriff im Straßenverkehr. Ich erläutere das an folgendem Beispiel:

Person A fährt verbotenerweise mit Handy am Ohr Auto. Irgendwann fällt ein anderes Fahrzeug im Rückspiegel auf, dass relativ dicht auffährt und den Weg von A anscheinend folgt. Am Zielort angelangt sucht A einen Parkplatz, anderes Fahrzeug immer noch im "Schlepp", an einer Auffahrt, wo A drehen will, wird ihm der Weg durch anderes Fahrzeug versperrt. Fahrer B, A hat den Mann noch nie gesehen, steigt aus und schimpft mit A: "Fahren mit Handy wäre verboten und so könne man sein Fahrzeug nicht sicher im Straßenverkehr führen, bla bla. Er hätte alles aufgenommen und das würde jetzt einen Anzeige nach sich ziehen." Sprachs und war weg.
A war etwas verdattert, da B anscheinend mind. 5 Minuten hinter ihm hergefahren ist, nur um ihm das mit dem Handy zu sagen, es gab sonst keinerlei Anschuldigungen, geschweige denn irgendeinen Grund für solche.

Ist so ein Verhalten normal und wie ist die Rechtslage bezüglich der Beweislast in so einem Verfahren? Ist überhaupt mit einer Anzeige und deren Weiterverfolgung zu rechnen? Sind wahrscheinlich mit dem Handy aufgenommene Videos rechtskräftig? War das Verhalten von B Nötigung?

Würde mich über erklärende Antworten freuen und bedanke mich im Voraus sehr herzlich. Es grüßt L.Q.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

A ist mit Handy am Ohr Autogefahren. B ist Zeuge. A bekommt Punkte und ein Bußgeld. Wo also ist das Problem? Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.

Wahrscheinlich möchte A aus Rache eine Gegenanzeige gegen B starten unter dem Motto "Der ist mir aber die ganze Zeit hinterher gefahren und hat mir den Weg versperrt.". Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.Q.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
A ist mit Handy am Ohr Autogefahren. B ist Zeuge. A bekommt Punkte und ein Bußgeld. Wo also ist das Problem? Winken


Danke für die rasche Antwort.

Das Problem ist nicht A, da liegt klar ein Verstoss vor. Mich interessiert vielmehr, wie das Verhalten von B zu beurteilen ist (dichtes Auffahren, Verfolgen, Filmen während der Fahrt, Weg versperren, Strafe androhen)? Und steht nicht Aussage gegen Aussage, vorausgesetzt der Film ist nicht besonders gut?

Es grüßt L.Q.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.
...

Vielleicht weiß B aber auch nicht, daß nicht nur das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten ist, sondern jegliche Spielereien mit dem Handy (z.B. das Filmen). Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Unser TE hat nicht geschrieben, dass B irgendetwas mit seinem Handy gemacht hat. Vielleicht hat er ja auch eine Kamera im Auto installiert und aktiviert diese mit einem Knopf am Lenkrad, damit er die Hände nicht vom Lenkrad nehmen muss während der Fahrt.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
L.Q.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.

Wahrscheinlich möchte A aus Rache eine Gegenanzeige gegen B starten unter dem Motto "Der ist mir aber die ganze Zeit hinterher gefahren und hat mir den Weg versperrt.". Winken


Hallo,

in dem Fall muss ich widersprechen, mich interessiert vielmehr die allgemeine Bewertung des Verhaltens von B und um es ganz klar auszudrücken, ich habe besseres zu tun als wegen so etwas Anzeigen und Gegenanzeigen zu schalten. Außerdem ist es doch im Grunde egal, warum ich hier was mache, ich habe Fragen gestellt und wer mag kann mir antworten, man muss aber nicht immer alles und jeden kommentieren.

Es grüßt L.Q.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Es war ja nur eine Vermutung und insofern nicht als Angriff zu werten. Cool

Wenn aber B tatsächlich mit dem Handy gefilmt haben sollte, sollte er sich hüten die Bilder bei der Polizei vorzuzeigen, da er sonst selber dran ist. Sehr böse
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zu dichtes Auffahren hätte auch ein Bußgeld zur Folge. Die Frage ist, ob es letztlich geahndet wird und ob er "zu dicht" aufgefahren ist.

Das hier geschilderte "Verfolgen" dürfte keinen Straftat- oder Bußgeldtatbestand erfüllen.

Filmen dürfte auch erlaubt sein, wenn es nicht gerade mit dem Handy geschehen ist.

Weg versperren könnte Nötigung sein. Mir fehlt aber die Kompetenz, um das letztlich zu prüfen.

lg
Nach oben
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Es war ja nur eine Vermutung und insofern nicht als Angriff zu werten. Cool

Wenn aber B tatsächlich mit dem Handy gefilmt haben sollte, sollte er sich hüten die Bilder bei der Polizei vorzuzeigen, da er sonst selber dran ist. Sehr böse

Stimmt, es war sicher nicht als Angriff gedacht. Winken

Zur Rechtslage aber mal der entsprechende § aus der StVO:

§ 23 StVO hat folgendes geschrieben::
...
1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

L.Q. hat folgendes geschrieben::
... Und steht nicht Aussage gegen Aussage, ...

Lies mich (Ich bin ein Link) Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Im Wesentlichen ist alles gesagt, hinterherfahren darf B, dicht auffahren darf er nicht – auch nicht dann, wenn es seiner Ansicht nach vielleicht zur „Beweissicherung“, sprich Filmen, notwendig ist.

Das Bereiten eines physischen Hindernisses, also das Versperren des Weges mit dem Auto, um einen anderen zur Rede stellen zu können oder am Weiterfahren zu hindern, wurde in der Vergangenheit von Gerichten durchaus als Nötigung bewertet.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

L.Q. hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ich glaube zu wissen, wo das Problem liegt, aber im Grunde ist A derjenige, der etwas falsch gemacht hat und B hat dies nunmal beobachtet.

Wahrscheinlich möchte A aus Rache eine Gegenanzeige gegen B starten unter dem Motto "Der ist mir aber die ganze Zeit hinterher gefahren und hat mir den Weg versperrt.". Winken


Hallo,

in dem Fall muss ich widersprechen, mich interessiert vielmehr die allgemeine Bewertung des Verhaltens von B und um es ganz klar auszudrücken, ich habe besseres zu tun als wegen so etwas Anzeigen und Gegenanzeigen zu schalten. Außerdem ist es doch im Grunde egal, warum ich hier was mache, ich habe Fragen gestellt und wer mag kann mir antworten, man muss aber nicht immer alles und jeden kommentieren.

Es grüßt L.Q.


Wenn Ihnen die Fragen, Kommentare und Antworten in diesem Forum nicht passen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Vielleicht kann Ihnen dieser einen besseren Rat geben.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Wenn Ihnen die Fragen, Kommentare und Antworten in diesem Forum nicht passen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Vielleicht kann Ihnen dieser einen besseren Rat geben.


Nun, man "sollte die Wahrheit dem anderen wie einen Mantel hinhalten, dass er hineinschlüpfen kann - nicht wie ein nasses Tuch um den Kopf schlagen." (Max Frisch)
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
darmstadt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Verhalten wie Fahrer B habe ich in keinem anderen Land als Deutschland erlebt. Ich sehe das genauso wie Fahrer A.

Ich vermute solche Anzeigen von "Fahrer Bs" gibt es hier viele. Wie wird das alles eigentlich finanziert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.