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mich interessieren brennend Antworten auf eine problematische Frage, betreffend Abschluss eines Kaufvertrags durch einen Betreuten, mit Zustimmung des amtsgerichtlichen Betreuer. Darum möchte ich diese Frage an das Forum richten.
Der amtgerichtliche Betreuer hat den Aufgabenkreis der Vermögens-und Gesundheitssorge.
Ein Kaufvertrag über ein motorisiertes Zweirad (Mokick) wird vor acht Monaten durch den Verkäufer / Betreuten / Betreuer abgeschlossen.
Bereits nach sechs Monaten treten wiederholt technische Mängel am Fahrzeug auf.
Diverse Versuche die Mängel zu beheben scheiterten. Eine zweijährige Werksgarantie besteht. Der Verkäufer / Vertragswerkstatt werden recht unfreundlich und spielen auf mangelhaft Sorgfalt mit dem Fahrzeug an. Doch der massive Ölverbrauch ist nicht auf unsachgemäße „Pflege/Sorgfalt“ zurückzuführen, sondern eher auf eine defekte Ölpumpe.
Da der Betreute „minderintelligent“ ist, versucht man Ihn „übers Ohr zu hauen“
Was kann von Seiten des gesetzlichen Betreuers getan werden, dass das Fahrzeug auf Dauer fahrbereit hergestellt wird.
Kann man vom Kaufvertrag „zurücktreten“ mit Erstattung des Kaufbetrags (Gewährleistung /Garantie)?
Welche Möglichkeiten für den amtsgerichtlichen Betreuer bestehen, rechtlichen Beistand von Seiten des Vormundschaftsgerichts zu bekommen. Danke für die zahlreichen Antworten im Voraus.
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 03.02.09, 14:42 Titel:
Zitat:
mich interessieren brennend Antworten auf eine problematische Frage, betreffend Abschluss eines Kaufvertrags durch einen Betreuten, mit Zustimmung des amtsgerichtlichen Betreuer.
Also ist der Betreute Vertragspartner.
Zitat:
Was kann von Seiten des gesetzlichen Betreuers getan werden, dass das Fahrzeug auf Dauer fahrbereit hergestellt wird.
Rechte aus der Gewährleistung oder Garantie geltend machen. Zum Unterschied: hier klicken
Zitat:
Kann man vom Kaufvertrag „zurücktreten“ mit Erstattung des Kaufbetrags (Gewährleistung /Garantie)?
Noch nicht sofort. Es kommt darauf an, ob ein Sachmangel vorliegt (auch wer was zu beweisen hat), Nacherfüllung gefordert wurde (auch wann) und ob diesem Nacherfüllungsverlangen entsprochen wurde.
Zitat:
Welche Möglichkeiten für den amtsgerichtlichen Betreuer bestehen, rechtlichen Beistand von Seiten des Vormundschaftsgerichts zu bekommen.
Da bin ich überfragt...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Welche Möglichkeiten für den amtsgerichtlichen Betreuer bestehen, rechtlichen Beistand von Seiten des Vormundschaftsgerichts zu bekommen.
Rechtlichen Beistand vom Amtsgericht gibt es nicht.
Der Betreuer kann - und sollte - allerdings einen Rechtsanwalt beauftragen. Je nach Vermögenslage des Betreuten kann dann auch ein Beratungs-/Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 05.02.09, 10:27 Titel:
Wenn die Sorge für das Vermögen des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat der Betreuer die Interessen des Betreuten gegenüber dem Käufer, der Ansprüche gegen den Betreuten geltend macht, wahrzunehmen. Er hat zu prüfen und zu entscheiden, ob die Ansprüche. die der Käufer geltend macht, anzuerkennen oder abzulehnen sind.
Wenn die Sorge für das Vermögen des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat der Betreuer die Interessen des Betreuten gegenüber dem Käufer, der Ansprüche gegen den Betreuten geltend macht, wahrzunehmen. Er hat zu prüfen und zu entscheiden, ob die Ansprüche. die der Käufer geltend macht, anzuerkennen oder abzulehnen sind.
Hallo Herr Königs,
der Betreute ist der Käufer (Betreuer hat mit Unterschrift zugestimmt) und möchte wegen Probleme mit dem motorisierten Zweirad, eine zufriedenstellende Regelung. Da bereits mehrfach der Verkäufer / die Werkstatt aufgesucht wurde und bedauerlicherweise der Schaden noch nicht zufriedenstellend beseitigt wurde. Also im Prinzip der Betreute / Betreuer gegen den Verkäufer Ansprüche stellt.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 05.02.09, 23:06 Titel:
Es tut mir leid, aber ich habe wohl den mitgeteilten Sachverhalt nicht sorgfältig genug gelesen.
Mein Hinweis darauf, dass der Betreuer die Vermögensinteressen des Betreuten gegenüber dem anderen Vertragspartner wahrzunehmen hat, gilt auch für den Fall, dass der Betreute als Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer hat.
In der Sache selbst möchte ich auf die Beiträge von KurzDa und von Vormundschaftsrichter hinweisen.
ich danke für die hilfreichen Antworten.
Dieses Forum kann (muss) man jeden guten Bekannten herzlichst weiterempfehlen.
Einen ganz großen Dank auch an den Adminstrator(en) & Moderatoren, die sicherlich viel Freizeit opfern & noch mehr Arbeiteinsatz leisten.
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