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Fahrer A steht unberechtigt auf einem behinderten Parkplatz. Sein Auto wird von einem anderen Fahrzeug, Fahrer B, angefahren, und es kommt zu einem Kratzer.
Fahrer B ist berechtigt dort zu parken. Fahrer A steht korrekt in der Luecke und Fahrer B hat versucht in auf einem anderen Platz zu parken hat aber nicht gut genug aufgepasst beim Einparken.
Kann Fahrer B vor Gericht behaupten, dass A Mitschuld hat. Wenn Fahrer A ja nicht dort geparkt haette (unberechtigt) waere es gar nicht zu einem Unfall gekommen?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 06.02.09, 20:27 Titel:
Was wäre denn gewesen, wenn man berechtigt geparkt hätte? Der Schaden wäre der gleiche gewesen. Nach Sachlage bekommt A. ein Bussgeld weil er unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt hat und B, weil er ggf. einen Fehler beim Rückwärtsfahren machte oder einen anderen schädigte. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Hallo,
ergänzend dazu:
folgende Verwarnungsgelder kommen in Betracht( aus dem Bußgeldkatalog):
Gegen Fahrer A:
Zitat:
55 Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
35 Euro
Gegen Fahrer B:
Zitat:
1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt
30 Euro
Wie man sieht, wird das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein wenig schärfer geahndet, als die Beschädigung eines stehenden Fahrzeuges beim Ein- oder Ausparken ...
Für den entstandenen Schaden wird allerdings Fahrer B bzw. die Versicherung des von ihm geführten Fahrzeuges allein aufkommen müssen. Eine Mitschuld des Fahrers A ist hier nicht zu erkennen.
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