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Unberechtigt auf behinderte Parkplatz - Mitschuld?

 
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darmstadt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 20:19    Titel: Unberechtigt auf behinderte Parkplatz - Mitschuld? Antworten mit Zitat

Fahrer A steht unberechtigt auf einem behinderten Parkplatz. Sein Auto wird von einem anderen Fahrzeug, Fahrer B, angefahren, und es kommt zu einem Kratzer.
Fahrer B ist berechtigt dort zu parken. Fahrer A steht korrekt in der Luecke und Fahrer B hat versucht in auf einem anderen Platz zu parken hat aber nicht gut genug aufgepasst beim Einparken.

Kann Fahrer B vor Gericht behaupten, dass A Mitschuld hat. Wenn Fahrer A ja nicht dort geparkt haette (unberechtigt) waere es gar nicht zu einem Unfall gekommen?
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Klar kann er das behaupten.

Aber durchkommen wird er in der Regel damit nicht.

Das war die sachliche Antwort.

Gleich geht das Donnerwetter los, wie egositisch man sein muss, um diesen Parkplatz zu nutzen.

Schönes Wochenende. Winken
_________________
Alles wird gut.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre denn gewesen, wenn man berechtigt geparkt hätte? Der Schaden wäre der gleiche gewesen. Nach Sachlage bekommt A. ein Bussgeld weil er unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt hat und B, weil er ggf. einen Fehler beim Rückwärtsfahren machte oder einen anderen schädigte.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ergänzend dazu:
folgende Verwarnungsgelder kommen in Betracht( aus dem Bußgeldkatalog):

Gegen Fahrer A:
Zitat:
55 Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
35 Euro

Gegen Fahrer B:
Zitat:
1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt
30 Euro

Wie man sieht, wird das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein wenig schärfer geahndet, als die Beschädigung eines stehenden Fahrzeuges beim Ein- oder Ausparken ...
Für den entstandenen Schaden wird allerdings Fahrer B bzw. die Versicherung des von ihm geführten Fahrzeuges allein aufkommen müssen. Eine Mitschuld des Fahrers A ist hier nicht zu erkennen.

gez. Lempel
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