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Verfasst am: 07.02.09, 14:14 Titel: schulisches Vorgehen bei Fehltagen
Auf der Zeugnisinformation steht: 5 unentschuldigte Fehltage.
Man ist sich keiner Schuld bewußt. Das ist nun schon das zweite Mal, dass diese Behauptung im Raum steht - unentschuldigtes Fehlen. Das erste Mal kam sofort (ohne irgendwelche Ankündigung) die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren und eine Anhörung der Bußgeldstelle (durch Anwalt wurden die angeblichen Fehltage nicht im Klassenbuch gefunden).
Das müßte sich nun jetzt eigentlich wiederholen.
Gibt es denn keine gesetzlichen Regelungen, dass Eltern informiert werden müssen, wenn Schüler (15) angeblich unentschuldigt fehlt? Zeitnähe?
Sachsen
Trotz dass Beweise vorliegen, dass ein Schwänzen nicht möglich ist/war, soll dahin gestellt werden, ob berechtigt Fehltage oder nicht. Es geht allein um den Rechtsweg! Sofort Ordnungswidrigkeitsverfahren berechtigt? Informationspflicht?
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 07.02.09, 15:30 Titel: Man würde ja gerne helfen, aber ...
Für hilfreiche Tipps fehlen ein paar Angaben:
W o geht der Schüler zur Schule? Um welche S c h u l f o r m handelt es sich? _________________ Gruß Rainer!
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