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Verfasst am: 05.02.09, 11:12 Titel: Kündigung der Hausratversicherung
Nehmen wir mal an, dass ein Versicherungsnehmer eine Hausratversicherung im Juli 2007 abgeschlossen hat. (5-Jahres-Vertrag, der lt. Versicherung nurnoch 3 Jahre gilt)
VN ist jedoch seit Kurzem zu seiner Mutter zurückgezogen. Dort besteht bereits eine Hausratversicherung seit 2004.
Nun weigert sich die Versicherung jedoch die Hausrat vom Umzieher zu kündigen, trotz Übermittlung einer Kopie der bereits bestehenden Hausratversicherung.
Sie würden sich drauf einlassen, wenn man das ausführlich erklärt und dann sollten die Hausratversicherung von BEIDEN geteilt werden, sodass jeder nurnoch die Hälfte zahlt.
Aber das kann doch net sein, im Schadenfall müssen beide Versicherungen kontaktiert werden. Dieses Hin- und Her macht doch keinen Sinn.
Hat der Versicherungsgeber das Recht dazu? Was kann der VN machen? _________________ Alle meine Beiträge widerspiegeln, soweit nicht anders vermerkt, meine persönliche Meinung!!
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Solange mein Chef so tut, als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten!
Ein Umzug ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der bisher versicherte Hausrat bleibt ja wahrscheinlich zu einem nicht unerheblichen Teil vorhanden und damit handelt es sich um keinen Risikofortfall.
Wenn der Versicherer einen nicht aus Kulanz aus dem Vertrag läßt, bleibt einem nur, die Versicherungssummen beider Verträge anzupassen, damit es in der Gesamtsumme paßt.
Im Schadenfall wird übrigens nur ein Versicherer den Fall mit dem Versicherungsnehmer abwickeln. Ein "Hin- und Her" wird es daher im Normalfall nicht geben. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Der bisher versicherte Hausrat bleibt ja wahrscheinlich zu einem nicht unerheblichen Teil vorhanden und damit handelt es sich um keinen Risikofortfall
Genau das stimmt ja nicht. Die Hausratversicherung ist im Moment totaler nonsens, läuft für nix! Die Wohnung steht leer bzw. ist inzwischen weitervermietet. (Ist ja nicht das Problem des Mieters, sondern des Vermieters)
Die Sachen, die dort waren, stehen jetzt alle bei den Eltern, wo es eh schon längst eine Hausratversicherung gibt und das dort mitversichert ist. _________________ Alle meine Beiträge widerspiegeln, soweit nicht anders vermerkt, meine persönliche Meinung!!
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Solange mein Chef so tut, als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten!
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 05.02.09, 12:58 Titel:
Der Hausrat ist ja gerade das, was in der Wohnung drin ist bzw. in diesem Fall war. Ich wäre mir nicht so sicher, ob der VN tatsächlich seinen Hausrat mit bei den Eltern versichert hat, da diese im Zweifel daür deren Versicheurngsumme hätten erhöhen müssen.
Den Vorschlag von talla halte ich also für sinnvoll, die beiden Hausratversicherungen von den Summen her anzupassen und meinetwegen dann eine der beiden zum Ablauf zu kündigen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Verfasst am: 07.02.09, 16:22 Titel: Re: Kündigung der Hausratversicherung
Ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ins VVG kann manchmal hilfreich sein....
zunächst mal zum Ursprungsproblem vom Kall Muo Dei:
Er hat eine Hausratversicherung für seine bisherige Wohnung, sagen wir Schillerstraße 17. Nun zieht er um in die Goethestr. 9. Er nimmt an, dass seine Hausratversicherung für die Schillerstr. wegen Risikowegfall aufzulösen sei, weil die Wohnung aufgegeben wurde.
Dieser Sachverhalt ist in den Hausratbedingungn aber anders geregelt: Der Versicherungsschutz geht bei Umzug auf die neue Wohnung über. Außerordentliches Kündigungsrecht besteht erstmal (grundsätzlich) nicht.
In der neuen Wohnung besteht dann Versicherungsschutz für alle Sachen, die dort drin sind, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Das ist in der Hausratversicherung immer so: alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, sind versichert, egal wem sie gehören.
So. Nun besteht in der Wohnung Goethestr. 9 ja bereits eine Hausratversicherung. Durch den Umzug des Kall Mou Dei, der seine Hausratversicherung aus der Schillerstr. dorthin mitnimmt, kommt also eine weitere Versicherung dazu.
Es ensteht also eine Doppelversicherung.
Dieser Fall ist im VVG in den §§ 78 und 79 geregelt: Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass entweder der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder dass beide Verträge weitergeführt werden, wobei die Versicherungssumme des jüngeren Vertrages ggf. reduziert werden kann.
Nach den Vorgaben des Kall Mou Dei besteht der Vertrag für die Goethestr. seit 2004; der für die Schillerstr. erst seit 2007, ist also der jüngere. Somit ist dieser Vertrag aufzuheben, wenn Kall Mou Dei das so verlangt.
Kall Mou Dei hat folgendes geschrieben::
Nun weigert sich die Versicherung jedoch die Hausrat vom Umzieher zu kündigen, trotz Übermittlung einer Kopie der bereits bestehenden Hausratversicherung.
wenn Kall Mou Dei den Sachverhalt vollständig und richtig geschildert hat, dann sollte man dem Sachbearbeiter, der diesen Brief geschrieben hat, die Ohren langziehen _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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