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LKW/PKW blokiert Fahrradweg/wer haftet?

 
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darmstadt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:36    Titel: LKW/PKW blokiert Fahrradweg/wer haftet? Antworten mit Zitat

Ein LKW/PKW blokiert einen Fahrradweg, weil er dort geparkt ist. Fahrradfahrer muessen dadurch die Strasse benutzen um das Fahrzeug vorbei zu kommen. Ein Fahrradfahrer passiert folgendes: als er dem PKW/LKW vorbeigefahren ist stuertzt er als er den Fahrradweg wieder befahren moechte (durch den Absatz vom Fahhradweg).

Ohne das Blokieren des Fahrradwegs, waere es nicht zu einem Stuerz gekommen. Hat der PKW/LKW deswegen Mitschuld oder ist er Verursacher des Unfalles?
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:48    Titel: Re: LKW/PKW blokiert Fahrradweg/wer haftet? Antworten mit Zitat

darmstadt hat folgendes geschrieben::

. Hat der PKW/LKW deswegen Mitschuld .....
denkbar, aber nicht sehr wahrscheinlich. Und wenn überhaupt, dann nur zu einem recht geringen Teil

darmstadt hat folgendes geschrieben::
.... oder ist er Verursacher des Unfalles?
nee, Verursacher des Unfalles ist hier der unachtsame Radfahrer. Es wäre ihm ohne weiteres zuzumuten gewesen, abzusteigen und das Fahrrad über die Kante zu schieben. Der weit überwiegende Verursachungsbeitrag am Schaden (ich behaupte sogar, der alleinige - ohne die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt zu haben) liegt auf Seiten des Radfahrers.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Stehende Hindernisse können selten Unfallverursacher sein...

Ich stimme hier Mogli zu und bin mir sicher, dass hier bei dem Fahrzeughalter/Führer nix zu holen ist.
_________________
Alles wird gut.
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darmstadt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
Stehende Hindernisse können selten Unfallverursacher sein...

.


Es gibt dazu Urteile, z.B. parken in einem Rundkreissel oder "blind" ueber einem Huegel, die zu einem Unfall gefuerht haben.
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Casimir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Joa...steht da nie oder selten?
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Questor
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BeitragVerfasst am: 07.02.09, 17:09    Titel: Re: LKW/PKW blokiert Fahrradweg/wer haftet? Antworten mit Zitat

darmstadt hat folgendes geschrieben::
Hat der PKW/LKW deswegen Mitschuld oder ist er Verursacher des Unfalles?
Radfahrer haben keine Chance im Straßenverkehr, außer wenn sie überfahren werden. Autofahrer dürfen alles.
Ironie Smiley Ein Radfahrer sollte mal sein Fahrrad mitten auf eine viel befahrene Fahrbahn stellen. Sehr böse (Radwege gelten als, der Fahrbahn zugehörig)
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darmstadt
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

entscheinend kann es zu Mitschuld kommen. Habe gerade folgendes gefunden:

Ein Lastwagen-Fahrer hatte seinen Lkw auf einem Radweg abgestellt. Eine Radlerin stieß beim Ausweichen auf den Gehsteig mit einer Fußgängerin zusammen und verletzte sie schwer. Dafür machte der Amtsrichter den Lastwagen-Fahrer und die Radfahrerin gemeinsam verantwortlich. Durch seinen groben Verkehrsverstoß habe der Trucker den Unfall mit verursacht." --> www.focus.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=539&zu2=0073&res=reise
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 07.02.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Da gab es mal ein ähnliches Ding. Ein PKW hielt neben dem Radweg auf dem Fußgängerweg. Eine Radfahrerin kam und in dem Moment machte der Fahrer seine Tür auf. Die Radfahrerin stürzte auf die Fahrbahn ihr Kleinkind wurde totgefahren. Der war dran.
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Casimir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 03:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man m.E. nach nicht miteinander vergleichen. Da führt ja die aktive Handlung kausal in zeitlichem Zusammenhang zum 'Erfolg'.

Wenn ette wegen einem stehenden Hindernis ausweicht und dann die Kante ungünstig schnibbelt und sich deswegen auf den Bart legt, sehe ich da mehr die Verantwortung des Radfahrers im Vordergrund.
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Danny001
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Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Genausogut hätte der Radweg auch gesperrt sein können (Bauarbeiten z. B.) und der Radfahrer müsste auf die Fahrbahn ausweichen.

Wenn ein LKW oder PKW auf dem Radweg parkt, kann ein Radfahrer sich nicht so ungeschickt verhalten und z. B. gegen das Fahrzeug fahren, die Bordsteinkannte unterschätzen, sich sonstwie verletzen oder ein Sachschaden an seinem Rad verursachen und sagen "das Fahrzeug war schuld". Dadurch hat man keinen Freibrief für seine Handlungen.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Casimir hat folgendes geschrieben::
Kann man m.E. nach nicht miteinander vergleichen. Da führt ja die aktive Handlung kausal in zeitlichem Zusammenhang zum 'Erfolg'.
Nein, dort hat ein parkendes Fahrzeug den Unfall mitverursacht. Allerdings ist der Link schlecht. Hier ein besserer:
http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_falschparker_haftet_fuer_folgeunfall.html
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt mehrere Urteile, in welchen die Falschparker einen Teil des Schadens ersetzen mussten:
LG Karlsruhe vom 20.02.2002 1 S 140/01 DAR 2003, 321
LG Kiel, 7 S 64/01
Landgericht München Az.: 19 S 18691/05
Amtsgericht Dortmund, 109 C 13217/96
Amtsgericht Frankfurt Urteil vom 21.07.2006; 32 C 518/06-22
AG Frankfurt 30 C 2549/97-25
OLG Hamm AZ 6 U 147/98
Das spricht m.E. teilweise gegen die Meinung von Mogli und besonders Casimir.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann mich an sich der Argumentation Moglis und Casimirs eigentlich anschließen. Anscheinend scheint es zwar vorherrschende Rechtsprechung zu sein, es anders zu sehen, es käme aber letztendlich auf die Einzelfallentscheidung an..
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Obwohl selber (auch)Radfahrer sehe ich hier eher weniger die Mithaftung des Blockierers, denn das Auffahren auf den Bordstein/ Fahrradweg ist eine Verkehrssituation, die sich auch unabhängig von einer Blockiersituation stellen kann.

Stichwort unklare Verkehrssituation.

Wenn sich dabei ein Radfahrer unsicher ist, hat er notfalls abzusteigen und zu schieben.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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