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KFZ Finanzierung möglich???

 
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lunatic224
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Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 21:54    Titel: KFZ Finanzierung möglich??? Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr A ist selbstständiger Handelsvertreter mit ca 2700,- netto monatlich. Hat aber noch ein paar schulden zu begleichen die auch im Amtsgericht mit Haftbefehl gespeichert sind. Nun war Herr A bei einen automobilkaufhaus und hat sich für einen wagen von 26000 ein finanzierungsangebot machen lassen das auch über das geschäft das seit drei Jahren besteht laufen soll. Der verkäufer kam nach der Bonitätsprüfung und meinte das dies NUR aufgrund der haftbefehle NICHT ginge. Nun hat Herr A die schulden beglichen und die Löschungsurkunden des zustendigen Amtsgerichts vorliegen. Wenn die Schufa nun gezwungen ist aufgrund der Urkunden diese HAftbefehle zu löschen besteht dann die möglichkeit diesen wagen zu finanzieren???
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nun wenn der Verkäufer es Herr A so zugesichert hat, anscheinend schon.

Die Schufa löscht die Daten übrigens nicht, sondern gibt ihnen das Kennzeichen erledigt.

Informationen zum nicht vertragskonformen Verhalten werden für längere Zeit noch gespeichert und den Vertragspartnern der Schufa angezeigt. (Genaue Infos dazu auf meineschufa.de )

Aus der Praxis heraus würde ich mir Herr A genau anschauen bevor ich ihm eine Finanzierung gebe...
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Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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lunatic224
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Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

das mit der schufa ist nicht ganz richtig. Wie im BGB steht muss ein haftbefehl komplett aus der schufa bei erledigung gelöscht werden es sei den der Gläubiger hat schon zuvor einen vermerk gemacht bzw einen eintrag dann steht der haftbefehl und die summe als erledigt nur drin das ist richtig. danke für die antwort.
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

in welchem § im BGB steht das?
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lunatic224
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

sorry steht in der ZPO § 915a. Das die schuld wenn schriftlich verweisbar ist dem gläubiger gegenüber als bezahlt ist. Dann bekommt mann eine Löschungsurkunde die mann der schufa sendet und diese ist dann gezwungen den eintrag zu löschen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

lunatic224 hat folgendes geschrieben::
Wie im BGB steht muss ein haftbefehl komplett aus der schufa bei erledigung gelöscht werden
lunatic224 hat folgendes geschrieben::
sorry steht in der ZPO § 915a.
Wäre schön, wenn wir zwischen Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht (öffentlich, hier ist § 915a ZPO anwendbar) und SCHUFA (privat) unterscheiden könnten. Winken

Beste Grüße

Metzing
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also darf es in der Schufa stehen bleiben (so ist es m.W. nach auch Praxis)?
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